Europe
2 Beiträge
Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit tritt nun in Kraft: Was sich am 28. Juni 2025 geändert hat
- Den Inhalt vollständig und sinngemäß ins Deutsche übertragen - Ton und Stil des Originals beibehalten - Zahlen, Datum und Struktur unverändert lassen - Auf Zeilenumbrüche und Satzzeichen achten - Kurz prüfen, ob Bedeutung und Format stimmen Der European Accessibility Act trat am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft und machte digitale Barrierefreiheit zu einer verbindlichen rechtlichen Verpflichtung für Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten — und für Nicht-EU-Unternehmen, die EU-Kunden bedienen. Hier ist, was sich tatsächlich geändert hat, wie die Strafen aussehen und was Sie jetzt tun müssen.
Weiterlesen →- Den Titel sinngemäß und präzise ins Deutsche übertragen - Eigennamen, Normen und Abkürzungen beibehalten - Die ursprüngliche Struktur und Zeilenführung wahren - Auf Ton und fachlichen Kontext achten EN 301 549 und WCAG: Das EU-Technische Standard verstehen
- Den Inhalt vollständig und sinngemäß ins Deutsche übertragen - Ton, Stil und Fachbezug des Originals beibehalten - Zahlen, Abkürzungen und Eigennamen unverändert lassen - Satzbau und Zeichensetzung möglichst nah am Original halten - Die Ausgabe auf den reinen übersetzten Haupttext beschränken EN 301 549 ist der harmonisierte technische Standard der EU für die Barrierefreiheit von IKT — und wenn Ihre Website europäische Nutzer bedient, betrifft er Sie direkt. Dieser Leitfaden erklärt, wie EN 301 549 mit WCAG zusammenhängt, was seine Kapitelstruktur in der Praxis bedeutet und wie die Durchsetzung des EAA derzeit aussieht.
Weiterlesen →