Animation
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WCAG 2.2.2: Pause, Stopp, Ausblenden
- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil beibehalten. - Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext berücksichtigen. - Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Normen und Fachbegriffe korrekt übertragen. - Ich werde Zeilenumbrüche und Absatzstruktur exakt erhalten. - Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf selbst korrigieren. WCAG 2.2.2 verlangt, dass sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern angehalten, gestoppt oder ausgeblendet werden können. Dies schützt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, vestibulären Störungen und aufmerksamkeitsspezifischen Beeinträchtigungen vor Inhalten, die sie nicht steuern können.
WCAG 2.3.3: Animationen aus Interaktionen
WCAG 2.3.3 verlangt, dass durch Benutzerinteraktion ausgelöste Bewegungsanimationen deaktiviert werden können, es sei denn, die Animation ist für die Funktionalität oder die zu vermittelnden Informationen wesentlich. Dies ist wichtig, weil Bewegung vestibuläre Störungen auslösen kann, die bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung Schwindel, Übelkeit und Desorientierung verursachen.
