WCAG-Erfolgskriterienwcag-2.2-AAA
WCAG 1.4.7: Geringe oder keine Hintergrundgeräusche
WCAG 1.4.7 verlangt, dass vorab aufgezeichnete Audioinhalte, die Sprache enthalten, entweder keine Hintergrundgeräusche haben, das Ausschalten der Hintergrundgeräusche ermöglichen oder die Hintergrundgeräusche mindestens 20 dB leiser halten als die Sprache im Vordergrund. Dies schützt Nutzer mit Hörverlust und kognitiven Beeinträchtigungen, die Schwierigkeiten haben, Sprache von konkurrierenden Audiosignalen zu unterscheiden.