WCAG-Erfolgskriterienwcag-2.2-AAA
WCAG 1.2.9: Nur Audio (Live)
WCAG 1.2.9 verlangt, dass alle Live-Audioinhalte ohne Bild – wie Live-Rundfunksendungen oder reine Audiostreams – von einer gleichwertigen, in Echtzeit bereitgestellten Textalternative begleitet werden, etwa einem Live-Untertitelungsfeed oder einem Texttranskript, das synchron aktualisiert wird. Dies stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer, die taub oder schwerhörig sind, auf Live-Audioinhalte zugreifen können, ohne auf die Tonspur selbst angewiesen zu sein.