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WCAG 2.4.5: Mehrere Wege
WCAG 2.4.5 verlangt, dass Websites mehr als eine Möglichkeit bieten, damit Nutzerinnen und Nutzer eine beliebige Seite innerhalb einer Gruppe von Webseiten finden können – zum Beispiel über eine Seitensuche, eine Sitemap oder ein Navigationsmenü. Dies stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Vorlieben Inhalte auf die Weise finden können, die für sie am besten funktioniert.
WCAG 2.4.8: Standort
WCAG 2.4.8 verlangt, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, wo sie sich innerhalb einer Gruppe von Webseiten befinden – zum Beispiel durch Breadcrumbs, Sitemaps oder hervorgehobene Navigationslinks. Dies hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Screenreader-Nutzenden und allen, die komplexe Websites navigieren, sich zu orientieren und sich selbstbewusst durch Inhalte zu bewegen.
WCAG 2.4.10: Abschnittsüberschriften
WCAG 2.4.10 verlangt, dass Abschnittsüberschriften verwendet werden, um Inhalte zu organisieren, wann immer eine Seite mehrere Abschnitte enthält, sodass Nutzer die Struktur der Seite navigieren und verstehen können. Dieses Kriterium unterstützt Screenreader-Nutzer, kognitive Barrierefreiheitsbedürfnisse und alle, die auf die Dokumentstruktur angewiesen sind, um sich in langen oder komplexen Inhalten zu orientieren.
