WCAG-Erfolgskriterienwcag-2.2-AA
WCAG 1.4.11: Nicht-Text-Kontrast
WCAG 1.4.11 verlangt, dass Benutzeroberflächenkomponenten und grafische Objekte ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben aufweisen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen interaktive Steuerelemente, Fokusindikatoren und bedeutungsvolle Grafiken ohne unterstützende Technologien wahrnehmen können.