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WCAG 2.1.1: Tastatur
WCAG 2.1.1 verlangt, dass alle Funktionen, die über eine Maus oder einen Zeiger verfügbar sind, gleichermaßen ausschließlich über die Tastatur bedienbar sind, ohne dass ein bestimmtes Timing für Tastenanschläge erforderlich ist. Dieses Kriterium ist grundlegend für Nutzer, die keine Maus verwenden können, und stellt sicher, dass sie auf jeder Website oder in jeder Anwendung navigieren, interagieren und Aufgaben ausführen können.
WCAG 2.1.2: Keine Tastaturfalle
WCAG 2.1.2 verlangt, dass Tastaturnutzende niemals in einer Komponente gefangen sind – wenn der Fokus mithilfe der Tastatur in ein UI-Element verschoben werden kann, muss es auch möglich sein, den Fokus ausschließlich mit der Tastatur wieder daraus zu entfernen. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzende, die sich ausschließlich auf die Tastaturnavigation verlassen, einschließlich Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen und Screenreader-Nutzenden.
WCAG 2.1.4: Tastenkombinationen mit einzelnen Zeichen
WCAG 2.1.4 verlangt, dass jede Tastenkombination, die nur eine einzelne Zeichentaste (Buchstabe, Zahl, Satzzeichen oder Symbol) verwendet, deaktiviert, neu zugeordnet oder nur bei Fokus aktiviert werden kann – um unbeabsichtigte Auslösungen zu verhindern, die Nutzer schädigen, die auf Spracheingabe angewiesen sind oder motorische Beeinträchtigungen haben.
WCAG 2.2.1: Zeitlich anpassbar
- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil beibehalten. - Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext berücksichtigen. - Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Normen und Fachbegriffe korrekt übertragen. - Ich werde Zeilenumbrüche und Absatzstruktur exakt erhalten. - Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf korrigieren. WCAG 2.2.1 verlangt, dass jede durch Inhalte festgelegte Zeitbegrenzung von den Nutzern deaktiviert, angepasst oder verlängert werden kann – um sicherzustellen, dass Menschen, die mehr Zeit für die Interaktion mit Webinhalten benötigen, nicht ausgeschlossen werden. Dieses Kriterium der Stufe A ist für Nutzer mit motorischen, kognitiven und visuellen Beeinträchtigungen unerlässlich.
WCAG 2.2.2: Pause, Stopp, Ausblenden
- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil beibehalten. - Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext berücksichtigen. - Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Normen und Fachbegriffe korrekt übertragen. - Ich werde Zeilenumbrüche und Absatzstruktur exakt erhalten. - Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf selbst korrigieren. WCAG 2.2.2 verlangt, dass sich bewegende, blinkende, scrollende oder sich automatisch aktualisierende Inhalte von Nutzerinnen und Nutzern angehalten, gestoppt oder ausgeblendet werden können. Dies schützt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, vestibulären Störungen und aufmerksamkeitsspezifischen Beeinträchtigungen vor Inhalten, die sie nicht steuern können.
WCAG 2.3.1: Drei Blitze oder unterhalb des Schwellenwerts
WCAG 2.3.1 verlangt, dass Webinhalte nichts enthalten, das mehr als dreimal pro Sekunde aufblitzt, es sei denn, das Aufblitzen liegt unter den allgemeinen oder roten Blitzschwellen. Dieses Kriterium ist entscheidend, um Anfälle und körperliche Reaktionen bei Nutzern mit fotosensitiver Epilepsie oder ähnlichen neurologischen Erkrankungen zu verhindern.
WCAG 2.4.1: Blöcke überspringen
WCAG 2.4.1 verlangt, dass Webseiten eine Möglichkeit bieten, wiederholte Inhaltsblöcke, wie Navigationsmenüs, zu überspringen, damit Tastatur- und Assistenztechnologie-Nutzende den Hauptinhalt erreichen können, ohne sich durch jeden einzelnen Link durchtabben zu müssen. Dies ist eine Anforderung der Stufe A, was bedeutet, dass sie die Grundlage für eine barrierefreie Tastaturnavigation bildet.
WCAG 2.4.2: Seite betitelt
WCAG 2.4.2 verlangt, dass jede Webseite einen beschreibenden, aussagekräftigen Titel hat, der ihr Thema oder ihren Zweck identifiziert. Dies stellt sicher, dass sich Nutzer – insbesondere diejenigen, die auf Screenreader angewiesen sind oder mehrere Tabs verwalten – schnell orientieren und effizient navigieren können.
WCAG 2.4.3: Fokusreihenfolge
WCAG 2.4.3 verlangt, dass, wenn eine Webseite sequentiell navigiert werden kann und die Navigationssequenzen Bedeutung oder Funktion beeinflussen, fokussierbare Komponenten den Fokus in einer Reihenfolge erhalten müssen, die Bedeutung und Bedienbarkeit bewahrt. Dieses Kriterium ist entscheidend für Tastatur- und Assistenztechnologie-Nutzer, die auf eine logische, vorhersehbare Fokusreihenfolge angewiesen sind, um Inhalte zu verstehen und mit ihnen zu interagieren.
WCAG 2.4.4: Zweck des Links (im Kontext)
WCAG 2.4.4 verlangt, dass der Zweck jedes Links entweder allein aus dem Linktext oder aus dem Linktext zusammen mit seinem umgebenden Kontext bestimmt werden kann. Dies stellt sicher, dass Screenreader-Nutzer, ausschließlich die Tastatur verwendende Nutzer und Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen verstehen können, wohin ein Link führt, ohne ihm folgen zu müssen.
WCAG 2.5.1: Zeigergesten
WCAG 2.5.1 verlangt, dass alle Funktionen, die Mehrpunkt- oder pfadbasierte Gesten verwenden (wie zum Beispiel Pinch-to-Zoom oder Wischen), auch mit einem einzelnen Zeiger ohne pfadbasierte Geste bedient werden können, es sei denn, die Geste ist wesentlich. Dies schützt Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen, die komplexe Touch-Gesten nicht zuverlässig ausführen können.
WCAG 2.5.2: Zeigerabbruch
WCAG 2.5.2 verlangt, dass Funktionen, die durch einen einzelnen Zeiger (Maus, Touch oder Stift) ausgelöst werden, abgebrochen oder rückgängig gemacht werden können, um unbeabsichtigte Auslösungen zu verhindern. Dies schützt Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen, die möglicherweise versehentlich tippen oder klicken.
WCAG 2.5.4: Bewegungsaktivierung
WCAG 2.5.4 verlangt, dass jede Funktionalität, die durch Bewegungen des Geräts oder des Nutzers (wie Schütteln oder Neigen) ausgelöst wird, auch über herkömmliche Benutzeroberflächenkomponenten bedienbar ist und dass Nutzer die Bewegungssteuerung deaktivieren können müssen, um eine unbeabsichtigte Aktivierung zu verhindern.
WCAG 2.4.5: Mehrere Wege
WCAG 2.4.5 verlangt, dass Websites mehr als eine Möglichkeit bieten, damit Nutzerinnen und Nutzer eine beliebige Seite innerhalb einer Gruppe von Webseiten finden können – zum Beispiel über eine Seitensuche, eine Sitemap oder ein Navigationsmenü. Dies stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Vorlieben Inhalte auf die Weise finden können, die für sie am besten funktioniert.
WCAG 2.4.6: Überschriften und Beschriftungen
WCAG 2.4.6 verlangt, dass Überschriften und Beschriftungen, sofern vorhanden, aussagekräftig sind und das Thema oder den Zweck des Inhalts, den sie einführen oder kennzeichnen, korrekt wiedergeben. Dieses Kriterium hilft Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere solchen, die unterstützende Technologien verwenden – Inhalte effizient zu navigieren und die Struktur und den Zweck von Seitenbereichen und Formularfeldern zu verstehen.
WCAG 2.4.7: Fokus sichtbar
WCAG 2.4.7 verlangt, dass jede mit der Tastatur bedienbare Benutzeroberfläche einen sichtbaren Fokusindikator hat, damit Nutzer jederzeit sehen können, welches Element aktuell den Tastaturfokus hat. Dies ist unerlässlich für Nutzer, die ausschließlich die Tastatur verwenden, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen und alle, die keine Maus verwenden können.
WCAG 2.4.11: Fokus nicht verdeckt (Minimum)
WCAG 2.4.11 verlangt, dass eine UI-Komponente, wenn sie den Tastaturfokus erhält, nicht vollständig durch vom Autor erstellte Inhalte wie Sticky-Header, Cookie-Banner oder Chat-Widgets verdeckt wird. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Tastaturnutzende immer sehen können, wo sie sich auf der Seite befinden, was für Navigation und Benutzerfreundlichkeit unerlässlich ist.
WCAG 2.5.7: Ziehbewegungen
WCAG 2.5.7 verlangt, dass jede Funktionalität, die eine Ziehbewegung verwendet, auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen ausgeführt werden kann, es sei denn, das Ziehen ist wesentlich. Dies stellt sicher, dass Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen, die Ziehgesten nicht zuverlässig ausführen können, weiterhin auf alle Funktionalitäten zugreifen können.
WCAG 2.5.8: Zielgröße (Minimum)
WCAG 2.5.8 verlangt, dass interaktive Ziele wie Schaltflächen und Links eine Mindestgröße von 24×24 CSS-Pixeln haben oder dass um kleinere Ziele herum ausreichend Abstand vorhanden ist, damit Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen sie zuverlässig aktivieren können. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, führt dies zu unbeabsichtigten Aktivierungen und Frustration bei allen, die einen Zeiger nicht präzise steuern können.
WCAG 2.1.3: Tastatur (ohne Ausnahme)
WCAG 2.1.3 verlangt, dass jede Funktion einer Webseite oder Anwendung über eine Tastaturschnittstelle bedienbar ist, ohne jegliche Ausnahmen – nicht einmal für pfadabhängige oder freihändige Zeichenaufgaben. Dieses AAA-Kriterium schließt die in WCAG 2.1.1 vorhandene Lücke und stellt vollständigen Tastaturzugang für Nutzer sicher, die keine Maus verwenden können.
WCAG 2.2.3: Keine Zeitvorgaben
WCAG 2.2.3 (Level AAA) verlangt, dass Zeitvorgaben kein wesentlicher Bestandteil des durch Inhalte dargestellten Ereignisses oder der Aktivität sind, mit Ausnahme von nicht-interaktiven synchronisierten Medien und Echtzeitereignissen. Dies stellt sicher, dass Nutzer mit Behinderungen, die mehr Zeit zum Lesen, Interagieren oder Reagieren benötigen, niemals durch zeitabhängiges Design ausgeschlossen werden.
WCAG 2.2.4: Unterbrechungen
WCAG 2.2.4 verlangt, dass Nutzer alle Unterbrechungen – wie Warnmeldungen, Benachrichtigungen und automatische Inhaltsaktualisierungen – aufschieben oder unterdrücken können, mit Ausnahme solcher, die einen Notfall betreffen. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit Aufmerksamkeits-, kognitiven oder neurologischen Beeinträchtigungen, die durch unerwartete Unterbrechungen während einer Aufgabe stark beeinträchtigt werden können.
WCAG 2.2.5: Erneute Authentifizierung
WCAG 2.2.5 verlangt, dass Benutzer nach Ablauf einer authentifizierten Sitzung sich erneut authentifizieren und ihre Tätigkeit fortsetzen können, ohne dabei Daten zu verlieren, die sie eingegeben haben. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit Behinderungen, die möglicherweise mehr Zeit benötigen, um Aufgaben zu erledigen, und nicht durch Sitzungs-Timeouts bestraft werden dürfen, die ihre Arbeit löschen.
WCAG 2.2.6: Zeitüberschreitungen
WCAG 2.2.6 verlangt, dass Nutzer vor Datenverlust durch Inaktivitäts-Timeouts gewarnt werden und dass ein solches Timeout mindestens 20 Stunden dauert, sofern die Daten nicht erhalten bleiben. Dies schützt Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen und andere, die mehr Zeit benötigen, um Aufgaben zu erledigen.
WCAG 2.3.2: Drei Blitze
WCAG 2.3.2 verlangt, dass Webseiten keinerlei Inhalte enthalten, die mehr als dreimal innerhalb eines Zeitraums von einer Sekunde blinken, ohne Ausnahme für kleine oder kontrastarme Blitze. Dieses strengere AAA-Kriterium schützt Nutzer mit fotosensitiver Epilepsie und anderen Anfallsleiden vor potenziell lebensbedrohlichen neurologischen Reaktionen.
WCAG 2.3.3: Animationen aus Interaktionen
WCAG 2.3.3 verlangt, dass durch Benutzerinteraktion ausgelöste Bewegungsanimationen deaktiviert werden können, es sei denn, die Animation ist für die Funktionalität oder die zu vermittelnden Informationen wesentlich. Dies ist wichtig, weil Bewegung vestibuläre Störungen auslösen kann, die bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung Schwindel, Übelkeit und Desorientierung verursachen.
WCAG 2.4.8: Standort
WCAG 2.4.8 verlangt, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, wo sie sich innerhalb einer Gruppe von Webseiten befinden – zum Beispiel durch Breadcrumbs, Sitemaps oder hervorgehobene Navigationslinks. Dies hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Screenreader-Nutzenden und allen, die komplexe Websites navigieren, sich zu orientieren und sich selbstbewusst durch Inhalte zu bewegen.
WCAG 2.4.10: Abschnittsüberschriften
WCAG 2.4.10 verlangt, dass Abschnittsüberschriften verwendet werden, um Inhalte zu organisieren, wann immer eine Seite mehrere Abschnitte enthält, sodass Nutzer die Struktur der Seite navigieren und verstehen können. Dieses Kriterium unterstützt Screenreader-Nutzer, kognitive Barrierefreiheitsbedürfnisse und alle, die auf die Dokumentstruktur angewiesen sind, um sich in langen oder komplexen Inhalten zu orientieren.
WCAG 2.4.12: Fokus nicht verdeckt (erweitert)
WCAG 2.4.12 verlangt, dass, wenn eine UI-Komponente den Tastaturfokus erhält, kein Teil dieser Komponente durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt wird – das fokussierte Element muss vollständig sichtbar sein. Dieses erweiterte (AAA-)Kriterium beseitigt die teilweise Sichtbarkeitszulassung seines AA-Gegenstücks und stellt sicher, dass Tastaturnutzende immer genau sehen, wo sich der Fokus befindet.
WCAG 2.4.13: Fokusdarstellung
WCAG 2.4.13 verlangt, dass Tastatur-Fokusindikatoren Mindestanforderungen an Größe und Kontrast erfüllen, damit Nutzer klar erkennen können, welches Element den Fokus hat. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Menschen, die auf Tastaturen oder unterstützende Technologien angewiesen sind, in Benutzeroberflächen navigieren können, ohne ihre aktuelle Position aus den Augen zu verlieren.
WCAG 2.5.5: Zielgröße (erweitert)
WCAG 2.5.5 verlangt, dass interaktive Ziele wie Schaltflächen und Links mindestens 44×44 CSS-Pixel groß sind, damit Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Tremor oder eingeschränkter Geschicklichkeit Steuerelemente zuverlässig aktivieren können, ohne versehentlich benachbarte Elemente auszulösen.
