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WCAG-Erfolgskriterienwcag-2.2-AA

WCAG 1.3.4: Ausrichtung

WCAG 1.3.4 Ausrichtung verlangt, dass Inhalte ihre Ansicht und Bedienung nicht auf eine einzige Bildschirmausrichtung wie Hoch- oder Querformat beschränken, es sei denn, eine bestimmte Ausrichtung ist wesentlich. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Nutzer, die ihre Geräte nicht physisch drehen können – etwa Personen mit fest montierten Tablets oder motorischen Beeinträchtigungen – weiterhin auf alle Inhalte zugreifen können.

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WCAG 1.3.5: Eingabezweck identifizieren

WCAG 1.3.5 verlangt, dass der Zweck jedes Eingabefeldes, das personenbezogene Daten erfasst, programmatisch ermittelt werden kann, sodass Browser und unterstützende Technologien Felder automatisch ausfüllen, beschriften oder anpassen können. Dies ist besonders wichtig für Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen und motorischen Einschränkungen, die von einer reduzierten manuellen Eingabe profitieren.

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WCAG 1.4.3: Kontrast (Minimum)

WCAG 1.4.3 verlangt, dass Text und Bilder von Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zu ihrem Hintergrund aufweisen (3:1 für großen Text), um sicherzustellen, dass Nutzer mit Sehschwäche oder Farbsehschwächen Inhalte ohne unterstützende Technologien lesen können.

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WCAG 1.4.4: Text vergrößern

WCAG 1.4.4 verlangt, dass Text ohne unterstützende Technologien und ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität auf bis zu 200 % vergrößert werden kann. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen, die auf die Zoomfunktion des Browsers oder benutzerdefinierte Schriftgrößeneinstellungen angewiesen sind, um Webinhalte komfortabel lesen zu können.

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WCAG 1.4.5: Bilder von Text

WCAG 1.4.5 verlangt, dass Informationen vermittelnder Text als echter Text und nicht als Bild von Text dargestellt wird, außer wenn eine bestimmte visuelle Darstellung wesentlich ist oder das Bild vom Nutzer visuell angepasst werden kann. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer, die Text vergrößern, umfärben oder den Zeilenumbruch anpassen müssen, um ihn bequem lesen zu können.

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WCAG 1.4.10: Umfluss

WCAG 1.4.10 Reflow verlangt, dass Inhalte ohne Informations- oder Funktionsverlust und ohne zweidimensionales Scrollen dargestellt werden können, wenn sie mit einer Breite von 320 CSS-Pixeln angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass Nutzer, die auf Zoom oder kleine Viewports angewiesen sind – einschließlich Menschen mit Sehbehinderungen und mobilen Nutzern – auf alle Inhalte zugreifen können, ohne horizontal scrollen zu müssen.

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WCAG 1.4.11: Nicht-Text-Kontrast

WCAG 1.4.11 verlangt, dass Benutzeroberflächenkomponenten und grafische Objekte ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben aufweisen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen interaktive Steuerelemente, Fokusindikatoren und bedeutungsvolle Grafiken ohne unterstützende Technologien wahrnehmen können.

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WCAG 1.4.12: Textabstand

WCAG 1.4.12 verlangt, dass kein Verlust von Inhalt oder Funktionalität auftritt, wenn Nutzerinnen und Nutzer Textabstandseigenschaften – Zeilenhöhe, Zeichenabstand, Wortabstand und Abstand nach Absätzen – auf bestimmte Mindestwerte überschreiben. Dieses Kriterium ist entscheidend für Menschen mit Legasthenie, Sehbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen, die auf benutzerdefinierte Abstände angewiesen sind, um effektiv lesen zu können.

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WCAG 1.4.13: Inhalt bei Hover oder Fokus

WCAG 1.4.13 verlangt, dass zusätzlicher Inhalt, der beim Bewegen des Zeigers oder beim Tastaturfokus erscheint, abweisbar, hoverbar und persistent ist – damit sichergestellt ist, dass Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Behinderungen auf Tooltip-ähnliche Inhalte zugreifen und mit ihnen interagieren können, ohne sie unerwartet zu verlieren.

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WCAG 2.4.5: Mehrere Wege

WCAG 2.4.5 verlangt, dass Websites mehr als eine Möglichkeit bieten, damit Nutzerinnen und Nutzer eine beliebige Seite innerhalb einer Gruppe von Webseiten finden können – zum Beispiel über eine Seitensuche, eine Sitemap oder ein Navigationsmenü. Dies stellt sicher, dass Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Vorlieben Inhalte auf die Weise finden können, die für sie am besten funktioniert.

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WCAG 2.4.6: Überschriften und Beschriftungen

WCAG 2.4.6 verlangt, dass Überschriften und Beschriftungen, sofern vorhanden, aussagekräftig sind und das Thema oder den Zweck des Inhalts, den sie einführen oder kennzeichnen, korrekt wiedergeben. Dieses Kriterium hilft Nutzerinnen und Nutzern – insbesondere solchen, die unterstützende Technologien verwenden – Inhalte effizient zu navigieren und die Struktur und den Zweck von Seitenbereichen und Formularfeldern zu verstehen.

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WCAG 2.4.7: Fokus sichtbar

WCAG 2.4.7 verlangt, dass jede mit der Tastatur bedienbare Benutzeroberfläche einen sichtbaren Fokusindikator hat, damit Nutzer jederzeit sehen können, welches Element aktuell den Tastaturfokus hat. Dies ist unerlässlich für Nutzer, die ausschließlich die Tastatur verwenden, Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen und alle, die keine Maus verwenden können.

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WCAG 2.4.11: Fokus nicht verdeckt (Minimum)

WCAG 2.4.11 verlangt, dass eine UI-Komponente, wenn sie den Tastaturfokus erhält, nicht vollständig durch vom Autor erstellte Inhalte wie Sticky-Header, Cookie-Banner oder Chat-Widgets verdeckt wird. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Tastaturnutzende immer sehen können, wo sie sich auf der Seite befinden, was für Navigation und Benutzerfreundlichkeit unerlässlich ist.

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WCAG 2.5.7: Ziehbewegungen

WCAG 2.5.7 verlangt, dass jede Funktionalität, die eine Ziehbewegung verwendet, auch mit einem einzelnen Zeiger ohne Ziehen ausgeführt werden kann, es sei denn, das Ziehen ist wesentlich. Dies stellt sicher, dass Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen, die Ziehgesten nicht zuverlässig ausführen können, weiterhin auf alle Funktionalitäten zugreifen können.

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WCAG 2.5.8: Zielgröße (Minimum)

WCAG 2.5.8 verlangt, dass interaktive Ziele wie Schaltflächen und Links eine Mindestgröße von 24×24 CSS-Pixeln haben oder dass um kleinere Ziele herum ausreichend Abstand vorhanden ist, damit Nutzerinnen und Nutzer mit motorischen Beeinträchtigungen sie zuverlässig aktivieren können. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, führt dies zu unbeabsichtigten Aktivierungen und Frustration bei allen, die einen Zeiger nicht präzise steuern können.

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WCAG 3.1.2: Sprache von Teilen

WCAG 3.1.2 verlangt, dass jede Passage, Phrase oder jeder Abschnitt von Webinhalten, der in einer anderen Sprache als der Hauptsprache der Seite verfasst ist, programmatisch mithilfe des lang-Attributs gekennzeichnet wird. Dies ermöglicht unterstützenden Technologien, insbesondere Screenreadern, automatisch die Sprachausgabe umzuschalten und Inhalte für Nutzerinnen und Nutzer, die auf Audioausgabe angewiesen sind, korrekt wiederzugeben.

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WCAG 3.2.3: Konsistente Navigation

- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil des Textes beibehalten. - Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext korrekt ins Deutsche übertragen. - Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Richtlinien und Fachbegriffe exakt übernehmen. - Ich werde die ursprünglichen Zeilenumbrüche und Absatzstruktur unverändert lassen. - Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf selbst korrigieren. WCAG 3.2.3 verlangt, dass Navigationsmechanismen, die auf mehreren Seiten innerhalb eines Satzes von Webseiten erscheinen, jedes Mal in derselben relativen Reihenfolge vorkommen, es sei denn, der Nutzer initiiert eine Änderung. Diese Vorhersehbarkeit hilft Nutzern mit kognitiven, visuellen und motorischen Beeinträchtigungen, mentale Modelle einer Website aufzubauen und effizient zu navigieren.

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WCAG 3.2.4: Konsistente Identifizierung

WCAG 3.2.4 verlangt, dass Komponenten, die auf einer Website dieselbe Funktion erfüllen, einheitlich gekennzeichnet werden – jedes Mal, wenn sie erscheinen, mit demselben Label, Namen oder Alternativtext. Dies verhindert Verwirrung bei Nutzern, die auf konsistente Muster angewiesen sind, um sich in digitalen Oberflächen zurechtzufinden und sie zu verstehen.

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WCAG 3.2.6: Konsistente Hilfe

WCAG 3.2.6 verlangt, dass, wenn eine Website menschlichen Kontakt, Selbsthilfe- oder automatisierte Unterstützungsmechanismen anbietet, diese Mechanismen auf allen Seiten in derselben relativen Reihenfolge erscheinen. Dies stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen oder Gedächtnisstörungen Hilfe zuverlässig finden können, ohne die Benutzeroberfläche auf jeder Seite neu erlernen zu müssen.

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WCAG 3.3.3: Fehlervorschlag

WCAG 3.3.3 verlangt, dass, wenn ein Eingabefehler automatisch erkannt wird, das System eine Textbeschreibung bereitstellen muss, die vorschlägt, wie der Benutzer den Fehler korrigieren kann – es sei denn, dies würde die Sicherheit oder den Zweck gefährden. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, Screenreader-Nutzer und alle, die Schwierigkeiten haben, vage oder fehlende Fehlermeldungen zu verstehen.

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WCAG 3.3.4: Fehlervermeidung (Rechtliches, Finanzielles, Daten)

WCAG 3.3.4 verlangt, dass Web-Eingaben, die rechtliche Verpflichtungen, finanzielle Transaktionen oder sensible Daten betreffen, vor der Finalisierung überprüft, korrigiert oder rückgängig gemacht werden können. Dies schützt alle Nutzer – insbesondere Menschen mit kognitiven und motorischen Beeinträchtigungen – vor irreversiblen Fehlern mit hohen Konsequenzen.

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WCAG 3.3.8: Barrierefreie Authentifizierung (Minimum)

WCAG 3.3.8 verlangt, dass Authentifizierungsprozesse nicht auf Tests der kognitiven Fähigkeiten beruhen – wie das Merken von Passwörtern, das Lösen von Rätseln oder das Abschreiben von Zeichen –, es sei denn, es steht eine alternative Methode oder Unterstützung zur Verfügung. Dies schützt Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen davor, von digitalen Diensten ausgeschlossen zu werden.

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WCAG 4.1.3: Statusmeldungen

WCAG 4.1.3 verlangt, dass Statusmeldungen – wie Bestätigungen von Formularübermittlungen, Fehlermeldungen und Warenkorbaktualisierungen – programmatisch über Rolle oder Eigenschaft ermittelbar sind, damit unterstützende Technologien sie ankündigen können, ohne dass der Benutzer den Fokus verschieben muss. Dies stellt sicher, dass Nutzer, die auf Screenreader angewiesen sind, wichtige Rückmeldungen erhalten, selbst wenn der Fokus nicht auf die Meldung wechselt.