Präsidialerlass der Türkei 2025/10: Was jede Website-Betreiberin und jeder Website-Betreiber wissen muss

Am 21. Juni 2025 veröffentlichte die Türkei das Präsidialrundschreiben 2025/10, mit dem die Einhaltung von WCAG 2.2 für Websites und mobile Apps sowohl öffentlicher Institutionen als auch des Privatsektors gesetzlich verpflichtend wird. Dieser Leitfaden erläutert, wer die Vorgaben einhalten muss, welche technischen Anforderungen gelten, welche Fristen bestehen und wie Sie handeln können, bevor die Zeit abläuft.

<p>Am 21. Juni 2025 ist in Türkiye stillschweigend ein weitreichender neuer Rechtsrahmen in Kraft getreten, der praktisch jede Organisation betreffen wird, die im Land eine Website oder mobile Anwendung betreibt. Der Präsidialerlass Nr. 2025/10, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 32933, verpflichtet digitale Angebote dazu, für alle Nutzer zugänglich zu sein – insbesondere für Menschen mit Behinderungen und ältere Personen. Angesichts von über 77 Millionen Internetnutzern in der Türkei zu Beginn des Jahres 2025 und bereits laufender Fristen ist das Zeitfenster für Organisationen, zu handeln, enger, als viele erkennen.</p> <h2>Hintergrund: Warum die Türkei jetzt gehandelt hat</h2> <p>Das Verhältnis der Türkei zum Behindertenrecht reicht zwei Jahrzehnte zurück. Gesetz Nr. 5378, die grundlegende Gesetzgebung zu den Rechten von Menschen mit Behinderungen, wurde 2005 verabschiedet und seitdem mehrfach geändert. Jahrelang blieb die digitale Barrierefreiheit im türkischen Recht jedoch ein Graubereich – im Geist erwähnt, aber in der Praxis selten durchgesetzt. Der Präsidialerlass 2025 verändert dies grundlegend und verleiht den Verpflichtungen des Landes zur digitalen Barrierefreiheit erstmals klaren rechtlichen Biss.</p> <p>Das Timing ist kein Zufall. Die Türkei treibt ihre Agenda der digitalen Transformation voran und harmonisiert gleichzeitig ihre Rechtslandschaft mit internationalen und europäischen Normen. Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der im Juni 2025 in der gesamten EU vollständig in Kraft trat, bildete den Hintergrund. Die Türkei – ein Beitrittskandidat mit engen wirtschaftlichen und regulatorischen Verflechtungen mit der EU – hat die Richtung nachvollzogen und ihren nationalen Rahmen an denselben internationalen Standard angelehnt: WCAG 2.2. Der Erlass stützt sich zudem rechtlich auf Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels, was bedeutet, dass E‑Commerce‑Plattformen expliziten gesetzlichen Verpflichtungen unterliegen und nicht nur verwaltungsrechtlichen Leitlinien.</p> <p>Es ist nicht das erste Mal, dass die Türkei einen Präsidialerlass als Instrument für weitreichende Digitalpolitik nutzt. Der Erlass 2019/12 über Informations- und Kommunikationssicherheit setzte einen ähnlichen Präzedenzfall für Pflichten zur Datenlokalisierung und Cybersicherheit. Doch der Erlass 2025/10 ist in seinem Umfang wohl breiter: Er greift wesentlich direkter in den Privatsektor ein als seine Vorgänger und wird von einer strukturierten Überwachungs- und Durchsetzungsarchitektur gestützt, die früheren Instrumenten fehlte.</p> <p>Die menschliche Dimension dieser Regulierung ist entscheidend. Die Bevölkerung der Türkei umfasst Millionen von Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen sowie eine rasant wachsende ältere Bevölkerungsgruppe. Digitale Inklusion ist kein abstraktes Compliance-Kästchen – sie ist eine Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe am modernen türkischen zivilgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben.</p> <h2>Was der Erlass 2025/10 tatsächlich verlangt</h2> <p>Im Kern schreibt der Erlass die Einhaltung zweier ineinandergreifender Referenzrahmen vor. Der erste ist die Web Accessibility Checklist – Level A, die vom türkischen Ministerium für Familie und Soziales speziell für den türkischen Regulierungsrahmen entwickelt wurde. Der zweite ist WCAG 2.2, die international anerkannte Richtlinie des World Wide Web Consortium (W3C). Diese beiden Referenzrahmen arbeiten Hand in Hand: Die Checkliste des Ministeriums operationalisiert den internationalen Standard für das türkische Verwaltungsumfeld, während WCAG 2.2 den zugrunde liegenden technischen Rahmen liefert.</p> <p>WCAG 2.2 organisiert seine Anforderungen um vier Kernprinzipien, die oft mit dem Akronym POUR zusammengefasst werden: Inhalte müssen <strong>wahrnehmbar</strong> sein (Nutzer können sie in irgendeiner Form sehen oder hören), <strong>bedienbar</strong> (Nutzer können sie navigieren und mit ihnen interagieren), <strong>verständlich</strong> (Inhalte und Verhalten der Benutzeroberfläche sind klar) und <strong>robust</strong> (Inhalte sind mit aktuellen und zukünftigen unterstützenden Technologien kompatibel). Innerhalb dieser Prinzipien gibt es 13 Richtlinien und eine Reihe testbarer Erfolgskriterien, die in drei Stufen bewertet werden – A, AA und AAA – wobei Level A die minimale Basis darstellt und Level AA das Ziel der meisten regulatorischen Rahmen weltweit ist.</p> <p>Der Erlass verlangt ausdrücklich die Einhaltung mindestens von Level A, das grundlegende Aspekte abdeckt, wie die Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte, die Sicherstellung, dass alle Funktionen per Tastatur zugänglich sind, den Nutzern genügend Zeit zu geben, Inhalte zu lesen und zu verwenden, und das Vermeiden von Inhalten, die bekanntermaßen Anfälle auslösen. Viele Organisationen, die ein echtes Engagement für Barrierefreiheit zeigen – und sich für zukünftige regulatorische Verschärfungen positionieren – wollen, sollten WCAG 2.2 Level AA als praktisches Ziel und nicht nur als Mindestanforderung betrachten.</p> <blockquote><p>Nach WCAG 2.2 definiert die Level-A-Checkliste grundlegende Barrierefreiheitskriterien, und alle Websites müssen mindestens diesem Level entsprechen. Die Checkliste verbessert die Nutzbarkeit für Nutzer mit Seh-, Hör- und motorischen Einschränkungen.</p></blockquote> <p>Mobile Anwendungen werden gleichberechtigt mit Websites erfasst. Der Erlass unterscheidet nicht zwischen nativen mobilen Apps und mobil optimierten Web-Erlebnissen – wenn Ihre Organisation auf iOS oder Android präsent ist, unterliegen diese Plattformen denselben Anforderungen wie Ihre Desktop-Webangebote.</p> <h2>Wer sich wann daran halten muss</h2> <p>Der Erlass zieht eine klare Trennlinie zwischen Verpflichtungen des öffentlichen und des privaten Sektors, mit zwei unterschiedlichen Umsetzungsfristen.</p> <p><strong>Innerhalb eines Jahres nach Veröffentlichung des Erlasses (d. h. bis zum 21. Juni 2026)</strong> müssen die folgenden Organisationen die Compliance erreicht haben:</p> <ul> <li>Alle öffentlichen Institutionen und ihre angeschlossenen Organisationen</li> <li>Universitäten (staatlich und privat)</li> <li>Gemeinden und gemeindeeigene Unternehmen</li> <li>Private Krankenhäuser</li> <li>Banken und Finanzinstitute</li> <li>Große Verkehrsunternehmen</li> <li>Telekommunikationsanbieter mit mehr als 200.000 Abonnenten</li> </ul> <p><strong>Innerhalb von zwei Jahren (d. h. bis zum 21. Juni 2027)</strong> müssen private Unternehmen vollständige Compliance erreichen. Diese zweite Welle umfasst:</p> <ul> <li>E‑Commerce‑Plattformen, die unter Gesetz Nr. 6563 reguliert werden</li> <li>Private Dienstleister im weiteren Sinne</li> <li>Reisebüros der Gruppe A, die unter einer Lizenz des Tourismusministeriums tätig sind</li> <li>Berufsorganisationen und angeschlossene Einrichtungen</li> </ul> <p>In der Praxis gilt: Wenn Ihre Organisation eine kommerzielle Website betreibt, die sich an türkische Nutzer richtet – ob Sie ein inländischer Händler, eine ausländische Marke mit türkischen Kunden oder eine SaaS‑Plattform sind, die türkische Unternehmen bedient – fallen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Anwendungsbereich. Die Reichweite der Regulierung erstreckt sich auf jede private juristische Person, die digitale Dienste anbietet, nicht nur auf die ausdrücklich genannten Sektoren. Organisationen sollten eher davon ausgehen, dass sie erfasst sind, als davon, dass sie ausgenommen sind.</p> <blockquote><p>Die Vorschriften wurden ausgeweitet, um sowohl öffentliche Institutionen als auch Organisationen des privaten Sektors zu erfassen. Insbesondere Dienstleister im Bereich des digitalen Handels sind nun verpflichtet, Barrierefreiheitsstandards einzuhalten.</p></blockquote> <h2>Die Architektur von Überwachung und Durchsetzung</h2> <p>Einer der bedeutendsten Aspekte des Erlasses 2025/10 ist, dass er nicht einfach Anforderungen formuliert und die Durchsetzung dem Zufall überlässt. Das Ministerium für Familie und Soziales hat eine eigene institutionelle Struktur zur Überwachung und Durchsetzung der Compliance geschaffen, die aus mehreren spezialisierten Kommissionen besteht.</p> <p>Die <strong>Kommission für Barrierefreiheitsüberwachung</strong> ist dafür verantwortlich, digitale Dienste und Websites regelmäßig auf Einhaltung der Barrierefreiheitsstandards zu prüfen. Die <strong>Beratungskommission</strong> liefert politische Leitlinien und fördert die Einbindung von Stakeholdern, um Organisationen bei der Verständigung ihrer Verpflichtungen zu unterstützen. Auf der mobilen Seite existiert eine parallele Struktur: Die <strong>Kommission für die Überwachung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen</strong> überwacht die Compliance von Apps, während die <strong>Kommission für die Überprüfung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen</strong> detaillierte technische Prüfungen durchführt.</p> <p>Entscheidend ist, dass der Erlass die Feststellung der Compliance nicht vollständig der Regierung überlässt. Jede erfasste Organisation – ob öffentliche Stelle, Universität oder privates Unternehmen – ist verpflichtet, eine eigene interne <strong>Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit</strong> zu bilden. Dieses interne Gremium ist dafür verantwortlich, die technische Barrierefreiheit der eigenen digitalen Angebote zu bewerten, auf Grundlage seiner Feststellungen einen Compliance-Bericht zu erstellen und diesen Bericht an die nationale Überwachungskommission zu übermitteln. Mit anderen Worten: Das System enthält eine Selbstberichterstattungskomponente mit externer Aufsicht – eine Struktur, die jedem vertraut sein dürfte, der sich mit den Rechenschaftspflichten der DSGVO auseinandergesetzt hat.</p> <p>Organisationen, die erfolgreich Compliance erreichen und den Überwachungsprozess bestehen, erhalten das Recht, ein offizielles <strong>Barrierefreiheitslogo</strong> zu führen, das vom Ministerium für Familie und Soziales vergeben wird. Dieses Logo signalisiert den Nutzern geprüfte Compliance und ist für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig, nach dessen Ablauf der Bewertungsprozess wiederholt werden muss, um die Auszeichnung aufrechtzuerhalten. Man kann es sich als Gütesiegel vorstellen – sichtbarer Nachweis dafür, dass Ihr digitales Angebot dem türkischen Barrierefreiheitsstandard entspricht und als solches verifiziert wurde.</p> <h2>Zentrale technische Anforderungen: Was Ihre Website und App tatsächlich brauchen</h2> <p>Die Einhaltung von WCAG 2.2 Level A (der Mindestanforderung) erfordert eine spezifische Reihe technischer Umsetzungen. Nachfolgend sind die wirkungsvollsten Bereiche aufgeführt, in denen Organisationen bei Barrierefreiheitsaudits typischerweise Lücken feststellen.</p> <ul> <li><strong>Alternativtexte für Bilder:</strong> Jedes aussagekräftige Bild auf Ihrer Website benötigt ein beschreibendes <code>alt</code>-Attribut, damit Screenreader den Zweck des Bildes für sehbehinderte Nutzer vermitteln können. Dekorative Bilder sollten ein leeres <code>alt=''</code> verwenden, um zu signalisieren, dass sie ignoriert werden können.</li> <li><strong>Tastaturnavigation:</strong> Alle interaktiven Elemente – Formulare, Buttons, Dropdown-Menüs, modale Dialoge – müssen ausschließlich mit der Tastatur bedienbar sein. Viele Websites verlassen sich auf Maus-Hover-Interaktionen, die Tastatur- und Switch-Access-Nutzer vollständig ausschließen.</li> <li><strong>Keine ausschließliche Verwendung von Farbe:</strong> Informationen dürfen niemals ausschließlich durch Farbe vermittelt werden. Fehlermeldungen, Pflichtfelder und Statusanzeigen benötigen zusätzliche visuelle Hinweise (Beschriftungen, Symbole oder Muster), damit Nutzer mit Farbenblindheit oder eingeschränktem Sehvermögen sie wahrnehmen können.</li> <li><strong>Untertitel für vorab aufgezeichnete Audio- und Videoinhalte:</strong> Alle Audioinhalte, einschließlich Videos mit Tonspur, müssen synchronisierte Untertitel haben. Dies kommt gehörlosen oder schwerhörigen Nutzern ebenso zugute wie Nutzern in lauten Umgebungen.</li> <li><strong>Logische Überschriftenstruktur:</strong> Seiten sollten Überschriften-Tags (<code>&lt;h1&gt;</code> bis <code>&lt;h6&gt;</code>) in einer sinnvollen Hierarchie verwenden. Screenreader-Nutzer navigieren häufig über Überschriften, um die Struktur einer Seite zu erfassen; ein Dokument voller <code>&lt;h1&gt;</code>-Tags oder mit ausgelassenen Überschriftenebenen macht dies unmöglich.</li> <li><strong>Formularbeschriftungen:</strong> Jedes Eingabefeld in einem Formular muss eine programmatisch verknüpfte Beschriftung haben, entweder über das <code>&lt;label&gt;</code>-Element oder ARIA-Attribute. Platzhaltertext allein erfüllt diese Anforderung nicht.</li> <li><strong>Ausreichende Zeitlimits:</strong> Wenn Ihre Website Sitzungstimeouts oder zeitlich begrenzte Aktionen hat, müssen Nutzer gewarnt werden und die Möglichkeit haben, das Zeitlimit zu verlängern oder – soweit möglich – zu deaktivieren.</li> <li><strong>Keine Inhalte, die mehr als dreimal pro Sekunde blinken:</strong> Blinkende oder stroboskopartige Animationen können fotosensitive epileptische Anfälle auslösen und sind ohne eine Möglichkeit zu ihrer Deaktivierung unzulässig.</li> </ul> <p>Organisationen, die Level AA anstreben – der internationalen Best Practice entspricht und voraussichtlich das Ziel sein wird, wenn sich der Regulierungsrahmen weiterentwickelt – müssen zudem Farbkontrastverhältnisse (mindestens 4,5:1 für normalen Text), Textvergrößerung bis zu 200 % ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität und eine konsistente Navigation auf der Website sicherstellen.</p> <h2>Wie sich dies mit globalen Barrierefreiheitsvorschriften vergleichen lässt</h2> <p>Der türkische Erlass 2025/10 positioniert das Land klar innerhalb eines wachsenden globalen Konsenses, dass Web-Barrierefreiheit nicht optional ist. Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der im Juni 2025 seine Übergangsphase in den EU-Mitgliedstaaten abgeschlossen hat, verfolgt einen ähnlich umfassenden Ansatz – er schreibt WCAG-basierte Compliance für digitale Dienste des öffentlichen und privaten Sektors vor. In den Vereinigten Staaten verankern der Americans with Disabilities Act und Section 508 seit langem die Anforderungen an Barrierefreiheit, wobei WCAG 2.2 nun der technische Referenzstandard in der US-Bundesgesetzgebung ist.</p> <p>Was den Ansatz der Türkei besonders macht, ist die Kombination aus der ministeriellen Barrierefreiheits-Checkliste und WCAG 2.2, die den türkischen Regulierungsbehörden ein im Inland entwickeltes, lokal kontextualisiertes Compliance-Instrument an die Hand gibt, das bei Bedarf angepasst werden kann. Das Programm für das Barrierefreiheitslogo ist ebenfalls eine bemerkenswerte Ergänzung – es schafft einen positiven Markteffekt für Compliance, nicht nur eine Sanktion für Nicht-Compliance.</p> <p>Für multinationale Organisationen, die bereits der EU-Webzugänglichkeitsrichtlinie oder dem EAA entsprechen, ist die gute Nachricht, dass die für europäische Zwecke erreichte WCAG-2.2-Compliance die technischen Anforderungen der Türkei weitgehend erfüllt. Die regulatorische Harmonisierung zwischen der Türkei und der EU bei Barrierefreiheitsstandards bedeutet, dass Investitionen für einen Markt in hohem Maße auf den anderen übertragbar sind und die zusätzlichen Kosten für eine Türkei-spezifische Compliance reduziert werden.</p> <h2>Praktische Schritte zur Erreichung der Compliance</h2> <p>Da die Fristen bereits laufen, benötigen Organisationen einen strukturierten Ansatz. Hier ist eine Roadmap, die auf den Anforderungen des Erlasses und Best Practices der Barrierefreiheit aufbaut.</p> <ol> <li><strong>Beauftragen Sie ein Barrierefreiheitsaudit.</strong> Bevor Sie beheben können, was nicht funktioniert, müssen Sie wissen, was nicht funktioniert. Automatisierte Scantools können einen erheblichen Teil der WCAG-Verstöße schnell identifizieren, aber sie erfassen nicht alles – Nutzertests mit Menschen mit Behinderungen und manuelle Expertenprüfungen sind für eine umfassende Abdeckung unerlässlich. Streben Sie sowohl automatisierte als auch manuelle Bewertungen an.</li> <li><strong>Richten Sie Ihre interne Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit ein.</strong> Der Erlass verlangt von erfassten Organisationen, eine solche zu bilden. Weisen Sie klare Verantwortlichkeiten zu – dies sollte kein Gremium nur dem Namen nach sein. Binden Sie Ihr Webentwicklungsteam, UX-Designer, Content-Manager sowie Rechts- oder Compliance-Verantwortliche ein.</li> <li><strong>Priorisieren Sie zunächst Ihre meistbesuchten und risikoreichsten Seiten.</strong> Wenn Sie nicht sofort Ihren gesamten digitalen Bestand sanieren können, konzentrieren Sie sich auf Ihre Startseite, zentrale Nutzerpfade (Checkout, Registrierung, Kontoverwaltung) und alle behördenbezogenen oder öffentlichen Serviceseiten. Seiten mit hohem Traffic haben den größten Einfluss auf Nutzer und die größte Sichtbarkeit in jeder Überprüfungsmaßnahme.</li> <li><strong>Implementieren Sie kurzfristig ein Barrierefreiheits-Overlay oder -Widget.</strong> Tools wie das Accsible SDK können sofort nutzerorientierte Barrierefreiheitsfunktionen bereitstellen – anpassbare Kontraste, Schriftvergrößerung, Hilfen für Tastaturnavigation, Text-zu-Sprache – während langfristige Codeanpassungen laufen. Ein Overlay ist kein Ersatz für strukturelle Barrierefreiheitsarbeit, verbessert aber die Erfahrung für Menschen mit Behinderungen unmittelbar und zeigt während der Übergangsphase zur Compliance guten Willen.</li> <li><strong>Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung.</strong> Auch wenn der Erlass nicht ausdrücklich eine öffentliche Barrierefreiheitserklärung in denselben Begriffen wie die EU-Webzugänglichkeitsrichtlinie vorschreibt, gilt ihre Veröffentlichung als Best Practice und signalisiert Transparenz gegenüber Regulierern und Nutzern. Ihre Erklärung sollte Ihren aktuellen Compliance-Status, bekannte Einschränkungen und die Möglichkeiten beschreiben, wie Nutzer alternative Zugänge zu Inhalten anfordern können.</li> <li><strong>Verankern Sie Barrierefreiheit in Ihrem Entwicklungsworkflow.</strong> Ein einmaliges Beheben reicht nicht aus. Integrieren Sie Barrierefreiheitsprüfungen in Ihre CI/CD-Pipeline, etablieren Sie Design-Review-Prozesse, die Barrierefreiheitskriterien einschließen, und schulen Sie Content-Ersteller in barrierefreiem Schreiben und der Erstellung barrierefreier Medien.</li> <li><strong>Bereiten Sie sich auf die Bewertung für das Barrierefreiheitslogo vor.</strong> Beginnen Sie jetzt damit, Ihre Compliance-Bemühungen zu dokumentieren, damit Sie bei der Einreichung an die Überwachungskommission eine klare Dokumentationsspur vorweisen können. Der Bewertungsprozess wird reibungsloser – und das Ergebnis positiver – verlaufen, wenn die Compliance von Anfang an gut belegt ist.</li> </ol> <h2>Was passiert, wenn Sie nicht compliant sind</h2> <p>Der Erlass selbst ist eine präsidiale Direktive und kein Gesetz mit aufgelisteten Sanktionen, doch das bedeutet nicht, dass Nicht-Compliance folgenlos bleibt. Die bestehenden gesetzlichen Grundlagen – insbesondere Gesetz Nr. 5378 und Gesetz Nr. 6563 – bilden die Basis für die Durchsetzung, und die neu geschaffenen Überwachungskommissionen haben sowohl Aufsichts- als auch Berichtsfunktionen. Organisationen, die bei einer Überprüfung als nicht compliant eingestuft werden, erhalten das Barrierefreiheitslogo nicht, was für sich genommen einen Reputations- und Wettbewerbsnachteil in Märkten schafft, in denen Barrierefreiheitszertifizierungen zunehmend von Beschaffungs- und Aufsichtsbehörden erwartet werden.</p> <p>Für Organisationen des privaten Sektors ist der breitere Trend in der türkischen Digitalregulierung klar: Nicht-Compliance in regulierten Sektoren zieht eskalierende Verwaltungsmaßnahmen nach sich. Das türkische Cybersicherheitsgesetz Nr. 7545, das im März 2025 verabschiedet wurde, hat die Bereitschaft der türkischen Regulierungsbehörden verdeutlicht, bei digitalen Compliance-Verstößen erhebliche Sanktionen zu verhängen. Während die Durchsetzung der Barrierefreiheit möglicherweise in einem Modus der Überwachung und Beratung beginnt, gehen Organisationen, die den Rahmen vollständig ignorieren – insbesondere solche in der ersten Welle mit einjähriger Frist – ein erhebliches regulatorisches Risiko ein.</p> <p>Es gibt auch eine Reputationsdimension. Das Barrierefreiheitslogo ist als öffentlich sichtbares Signal für Compliance konzipiert. Mit wachsender Bekanntheit des Systems bei türkischen Verbrauchern und Geschäftskunden könnte sein Fehlen zu einem sichtbaren Unterscheidungsmerkmal werden – nicht zugunsten der Organisation. Für internationale Marken, die in der Türkei tätig sind, reichen die Reputationsrisiken über die nationalen Märkte hinaus.</p> <h2>Wesentliche Erkenntnisse</h2> <ul> <li><strong>Die Uhr tickt bereits.</strong> Der Präsidialerlass 2025/10 ist am 21. Juni 2025 in Kraft getreten. Öffentliche Institutionen, Universitäten, Banken, Krankenhäuser und große Telekommunikationsunternehmen haben bis zum 21. Juni 2026 Zeit – Akteure des privaten Sektors und E‑Commerce-Unternehmen bis zum 21. Juni 2027. Keine dieser Fristen ist angesichts des erforderlichen Aufwands weit entfernt.</li> <li><strong>WCAG 2.2 Level A ist das Minimum; Level AA sollte Ihr Ziel sein.</strong> Der Erlass schreibt die Checkliste des Ministeriums auf Level A und die Ausrichtung an WCAG 2.2 vor. Organisationen, die an nachhaltiger Compliance – und an einer echten Versorgung von Nutzern mit Behinderungen – interessiert sind, sollten Level AA als praktische Messlatte betrachten.</li> <li><strong>Sie müssen eine interne Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit bilden.</strong> Dies ist eine ausdrückliche organisatorische Anforderung des Erlasses, keine optionale Empfehlung. Weisen Sie Verantwortlichkeiten zu, bauen Sie ein funktionsübergreifendes Team auf und dokumentieren Sie Ihren Weg zur Compliance.</li> <li><strong>Automatisierte Tools plus Expertenreview plus Nutzertests ergeben echte Compliance.</strong> Kein automatischer Scanner erfasst alles. Nur die Kombination aus Technologie, menschlicher Expertise und Tests mit Menschen mit Behinderungen führt zu einer echten, belastbaren Barrierefreiheit.</li> <li><strong>Ein Barrierefreiheits-Overlay-SDK kann die Lücke überbrücken, während strukturelle Arbeiten laufen.</strong> Lösungen wie Accsible bieten Organisationen sofortige Barrierefreiheitsfunktionen, von denen Nutzer jetzt profitieren, während tiefgreifendere Sanierungsarbeiten voranschreiten – sie demonstrieren Engagement und verbessern die Nutzbarkeit parallel zu langfristigen Codeanpassungen.</li> </ul>
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