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Präsidialerlass der Türkei 2025/10: Was jede Website-Betreiberin und jeder Website-Betreiber wissen muss

Am 21. Juni 2025 veröffentlichte die Türkei das Präsidialrundschreiben 2025/10, das die Einhaltung von WCAG 2.2 für sowohl öffentliche Institutionen als auch Websites und mobile Apps des Privatsektors rechtlich verpflichtend macht. Dieser Leitfaden erläutert, wer die Vorgaben einhalten muss, welche technischen Anforderungen gelten, welche Fristen bestehen und wie Sie handeln können, bevor die Zeit abläuft.

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Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit tritt nun in Kraft: Was sich am 28. Juni 2025 geändert hat

Der Europäische Rechtsakt zur Barrierefreiheit trat am 28. Juni 2025 vollständig in Kraft und machte digitale Barrierefreiheit zu einer verbindlichen gesetzlichen Verpflichtung für Unternehmen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten – und für Nicht-EU-Unternehmen, die EU-Kunden bedienen. Hier ist, was sich tatsächlich geändert hat, wie die Sanktionen aussehen und was Sie jetzt tun müssen.

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ADA Title II Frist April 2026: Ist Ihre Regierungswebsite bereit?

Die Frist des ADA Title II am 24. April 2026 verpflichtet alle staatlichen und kommunalen Behörden mit 50.000+ Einwohnern, ihre Websites und mobilen Apps an WCAG 2.1 Level AA anzupassen – andernfalls drohen Durchsetzungsmaßnahmen des DOJ und private Klagen. Dieser Leitfaden erläutert genau, was die Regel verlangt, für wen sie gilt, die häufigsten Verstöße gegen die Compliance sowie die praktischen Schritte, die Ihre Behörde jetzt unternehmen muss.

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Türkeis Barrierefreiheitslogo: Wie man es beantragt und was es für Ihr Unternehmen bedeutet

- Ich werde den gesamten bereitgestellten Haupttext ins Deutsche übertragen. - Ich erhalte Bedeutung, Ton und Stil des Originals. - Ich bewahre alle Zeilenumbrüche und Absatzstrukturen exakt. - Ich übernehme Zahlen, Daten, Symbole und Eigennamen unverändert. - Ich achte auf gendersensible, kontextgerechte Wortwahl. - Ich überprüfe abschließend kurz die Übersetzung auf Treue zum Original. Die Präsidialverfügung 2025/10 der Türkei hat ein offizielles Barrierefreiheitslogo für Websites und mobile Apps eingeführt, die den WCAG 2.2-Standards entsprechen – und die Fristen für die Einhaltung laufen bereits. Dieser Leitfaden erklärt den rechtlichen Hintergrund, wer die Vorgaben erfüllen muss, wie das Logo erworben wird und wie Tools wie Accsible Ihrer Organisation helfen können, dieses Ziel zu erreichen.

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Wie Accsible Ihnen hilft, die türkische Webzugänglichkeits-Rundverfügung 2025 zu erfüllen

Die im Juni 2025 veröffentlichte Präsidialverfügung Nr. 2025/10 der Türkei schreibt die Einhaltung von WCAG 2.2 für öffentliche Institutionen, private Unternehmen, Banken, Krankenhäuser und E‑Commerce‑Plattformen vor – mit Geldstrafen bei Nichteinhaltung. So bietet das Overlay-Widget-SDK von Accsible Website-Betreiber:innen in der Türkei einen praktischen, schnellen Weg, die neuen Anforderungen zu erfüllen.

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