Vorschriften für die Türkei · Level turkey-regulation

Einrichtung einer internen Kommission für Barrierefreiheitsprüfung in der Türkei: Anforderungen gemäß Präsidialerlass 2025/10

Dieser Artikel erläutert, wie verpflichtete Organisationen in Türkiye gemäß Präsidialerlass Nr. 2025/10 eine interne Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen (İnceleme Komisyonu) einrichten müssen, einschließlich der rechtlichen Grundlage, der Verpflichtungen, der Anforderungen der WCAG 2.2 und einer schrittweisen Umsetzungshilfe.

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Überblick

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Am 21. Juni 2025 hat die Türkei mit der Veröffentlichung des Präsidialrundschreibens Nr. 2025/10 mit dem Titel Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği (Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen) im Amtsblatt Nr. 32933 einen Meilenstein in Richtung digitale Inklusion gesetzt. Das Rundschreiben schafft einen umfassenden rechtlichen Rahmen, der barrierefreie Websites und mobile Anwendungen für eine breite Palette von Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors vorschreibt, mit dem ausdrücklichen Ziel, Menschen mit Behinderungen und älteren Personen eine gleichberechtigte Teilhabe am digitalen Leben zu ermöglichen.

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Kernstück dieses Rahmens ist eine dreistufige Kommissionsstruktur. Zwei Kommissionen arbeiten auf nationaler Ebene – eine Überwachungskommission (İzleme Komisyonu) unter dem Vorsitz der Ministerin für Familie und Soziales und eine Beratungskommission (Danışma Komisyonu) unter dem Vorsitz einer stellvertretenden Ministerin. Das dritte und operativ wichtigste Gremium für jede einzelne Organisation ist die interne Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit (Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği İnceleme Komisyonu – nachfolgend „İnceleme Komisyonu“). Jede vom Rundschreiben erfasste Institution, Organisation, Universität und juristische Person muss dieses interne Gremium einrichten, eine technische Prüfung der eigenen Websites und mobilen Anwendungen durchführen und einen schriftlichen Bericht an die nationale Überwachungskommission übermitteln.

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Diese Verpflichtung löst ein langjähriges Vollzugsproblem: Ohne ein benanntes internes Gremium, das für die Durchführung und Dokumentation von Barrierefreiheitsaudits verantwortlich ist, wird die behördliche Aufsicht schwierig und die Einhaltung bleibt oberflächlich. Indem das Rundschreiben von jeder Organisation verlangt, eine eigene İnceleme Komisyonu einzurichten, schafft es eine verteilte Verantwortlichkeit und eine Dokumentationsspur, die direkt in den nationalen Überwachungszyklus einfließt.

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Rechtsgrundlage

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Das zentrale Rechtsinstrument ist das Präsidialrundschreiben Nr. 2025/10, unterzeichnet von Präsident Recep Tayyip Erdoğan und veröffentlicht im Resmî Gazete (Amtsblatt) vom 21. Juni 2025, Ausgabe Nr. 32933. Das Rundschreiben ist am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft getreten und rechtlich bindend für alle in seinem Geltungsbereich genannten Einheiten.

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Zwei grundlegende Gesetze bilden die Basis des Rundschreibens:

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  • Gesetz Nr. 5378 – Gesetz über Menschen mit Behinderungen (Engelliler Hakkında Kanun) vom 1. Juli 2005. Artikel 7(3) dieses Gesetzes verlangt ausdrücklich, dass Informationsdienste sowie Informations- und Kommunikationstechnologien barrierefrei gestaltet werden. Das Rundschreiben operationalisiert diese bereits bestehende gesetzliche Pflicht, indem es Standards, Fristen und institutionelle Mechanismen festlegt.
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  • Gesetz Nr. 6563 – Gesetz über die Regelung des elektronischen Handels (Elektronik Ticaretin Düzenlenmesi Hakkında Kanun) vom 23. Oktober 2014. Dieses Gesetz bezieht Anbieter von E‑Commerce-Dienstleistungen in die Barrierefreiheitspflicht ein und liefert die rechtliche Grundlage für das verlängerte zweijährige Umsetzungsfenster, das diesem Sektor gewährt wird.
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Das Rundschreiben steht außerdem im Einklang mit dem Gesetz Nr. 6701 über die Menschenrechts- und Gleichstellungsinstitution der Türkei, das Behinderung als Diskriminierungsgrund ausweist und damit die menschenrechtliche Dimension der Barrierefreiheitspflicht stärkt.

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Der offizielle Volltext des Rundschreibens ist im elektronischen Archiv des Resmî Gazete verfügbar: https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2025/06/20250621-17.pdf. Das Ministerium für Familie und Soziales veröffentlicht die begleitende Web Accessibility Checklist – Level A sowie die WCAG‑2.2‑Leitlinien unter www.aile.gov.tr.

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Wer ist verpflichtet?

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Das Rundschreiben unterscheidet klar zwischen zwei Compliance-Stufen, basierend auf Art der Einheit und Umsetzungsfrist.

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Einjährige Frist (bis 21. Juni 2026) – Öffentliche und quasi-öffentliche Einrichtungen

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  • Öffentliche Institutionen und Organisationen (kamu kurum ve kuruluşları)
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  • Universitäten
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  • Gemeinden (belediyeler)
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  • Staatliche Unternehmen (kamu iktisadi teşebbüsleri)
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  • Kommunale Unternehmen, Betriebe und Tochtergesellschaften
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  • Berufsorganisationen mit dem Status einer öffentlichen Institution (kamu kurumu niteliğindeki meslek kuruluşları)
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  • Banken (bankalar)
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  • Private Krankenhäuser (özel hastaneler)
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  • Private Bildungseinrichtungen, die vom Bildungsministerium (MoNE) zugelassen sind
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  • Private Unternehmen, die nach dem Gesetz Nr. 4925 (Straßenverkehrsgesetz) Straßen-, Schienen-, See- (Passagierschiffe) und Luftpersonenverkehrsdienste erbringen
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  • Reisebüros der Gruppe A mit Lizenz des Ministeriums für Kultur und Tourismus
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  • Telekommunikationsbetreiber im Bereich der elektronischen Kommunikation mit 200.000 oder mehr Abonnenten
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Zweijährige Frist (bis 21. Juni 2027) – E‑Commerce-Sektor

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  • E‑Commerce-Dienstleister, die unter dem Gesetz Nr. 6563 über die Regelung des elektronischen Handels tätig sind
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Organisationen, die nicht in die aufgelisteten Kategorien fallen, sind formell nicht durch das Rundschreiben verpflichtet, wenngleich Rechtsexperten darauf hinweisen, dass eine freiwillige Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards als menschenrechtliche Verantwortung und gute Praxis nachdrücklich empfohlen wird. Bestimmte Inhalte sind ausdrücklich von der Verpflichtung ausgenommen, darunter Archivwebsites, Seiten und mobile Anwendungen, die im vergangenen Jahr nicht aktualisiert oder bearbeitet wurden.

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Technische Anforderungen

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Das Rundschreiben legt zwei ineinandergreifende technische Referenzwerte fest, anhand derer die İnceleme Komisyonu einer Organisation bewerten muss:

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WCAG 2.2 Level A – Mindestverpflichtender Standard

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Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2, veröffentlicht vom World Wide Web Consortium (W3C) im Oktober 2023, bilden den internationalen Mindeststandard. Die Konformität mit Level A ist der verpflichtende Mindeststandard nach dem Rundschreiben. Organisationen müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen an den Erfolgskriterien von WCAG 2.2 Level A ausrichten, um die rechtliche Verpflichtung zu erfüllen.

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Web Accessibility Checklist – Level A (Kontrollliste – A‑Niveau)

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Das Ministerium für Familie und Soziales hat eine nationale Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği Kontrol Listesi – A Seviyesi (Barrierefreiheits-Kontrollliste – Level A) veröffentlicht, die mit Beiträgen relevanter Institutionen und Universitäten entwickelt wurde. Diese Kontrollliste enthält 31 Prinzipien und 122 Fragen, die entlang der Kriterien von WCAG 2.2 Level A strukturiert sind. Alle erfassten Organisationen müssen diese Kontrollliste als ihr primäres Instrument zur Selbstbewertung verwenden. Sie wird unter www.aile.gov.tr veröffentlicht.

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Level AA – Voraussetzung für das Barrierefreiheitslogo

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Organisationen, die das Erişilebilirlik Logosu (Barrierefreiheitslogo) erhalten möchten, müssen einen höheren Konformitätsstandard nachweisen. Die Überwachungskommission bewertet, ob eine Plattform tatsächlich barrierefrei ist, und das daraus resultierende Logo – das für einen Zeitraum von zwei Jahren verliehen wird – wird in der Praxis so verstanden, dass es eine Ausrichtung an WCAG 2.2 Level AA widerspiegelt, da die Kontrollliste für Level A allein die Mindestanforderung festlegt, nicht jedoch das anerkannte Exzellenzmerkmal.

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Umfang des technischen Audits

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Die technische Prüfung der İnceleme Komisyonu muss alle aktiven Websites und mobilen Anwendungen abdecken, die von der Organisation betrieben werden. Sie muss einen formellen schriftlichen Bericht erstellen, der ausweist, welche WCAG‑2.2‑ und Kontrolllisten-Kriterien erfüllt, teilweise erfüllt oder nicht erfüllt sind, und einen Plan zur Behebung enthält. Dieser Bericht wird im Rahmen des Aufsichtsprozesses an die nationale Überwachungskommission übermittelt.

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Umsetzungsschritte

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Die folgenden Schritte bieten einen praktischen Fahrplan für jede erfasste Organisation, die ihre İnceleme Komisyonu einrichtet und die Compliance erreichen will.

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  1. Bestimmen Sie Ihre Umsetzungsfrist. Prüfen Sie, ob Ihre Organisation unter die einjährige Kategorie (öffentlicher Sektor und aufgelistete private Einheiten) oder die zweijährige Kategorie (E‑Commerce) fällt. Berechnen Sie Ihre Frist ab dem 21. Juni 2025 und planen Sie rückwärts, um einen realistischen Projektzeitplan zu erstellen.
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  3. Richten Sie die İnceleme Komisyonu formell durch einen offiziellen Beschluss ein. Erlassen Sie eine interne Verwaltungsentscheidung (z. B. einen Vorstandsbeschluss, einen Rektorenerlass oder eine Anordnung der Geschäftsführung), mit der die interne Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit formell eingesetzt wird. Der Beschluss sollte die Mitglieder der Kommission benennen, eine Vorsitzperson bestimmen und den Auftrag der Kommission festlegen: die technische Prüfung der Websites und mobilen Anwendungen der Organisation auf Barrierefreiheit sowie die Erstellung des Berichts für die nationale Überwachungskommission.
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  5. Bestellen Sie fachlich qualifizierte Kommissionsmitglieder. Die İnceleme Komisyonu sollte Mitarbeitende mit Expertise in Webentwicklung, UX/UI‑Design und Informationstechnologie umfassen. Erwägen Sie außerdem die Einbindung einer Vertretung aus dem Personal- oder Rechtsbereich und – sofern möglich – einer Person mit Behinderung, die eine Nutzerperspektive einbringen kann. Die Kommission sollte aus mindestens drei Mitgliedern bestehen, um eine glaubwürdige Beratung zu gewährleisten.
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  7. Erfassen Sie alle digitalen Assets. Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Websites, Subdomains, Webanwendungen und mobilen Anwendungen (iOS und Android), die von der Organisation betrieben oder gepflegt werden. Priorisieren Sie diejenigen, die öffentlich zugängliche Dienste, Formulare oder Informationen bereitstellen.
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  9. Beschaffen und studieren Sie die offizielle Barrierefreiheits-Kontrollliste. Laden Sie die Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği Kontrol Listesi – A Seviyesi von www.aile.gov.tr herunter. Machen Sie die Kommission mit allen 31 Prinzipien und 122 Fragen vertraut. Prüfen Sie die vom W3C veröffentlichten WCAG‑2.2‑Leitlinien für zusätzlichen technischen Kontext.
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  11. Führen Sie das technische Barrierefreiheitsaudit durch. Wenden Sie die Kontrollliste systematisch auf jedes digitale Asset an. Nutzen Sie eine Kombination aus automatisierten Scantools (wie das Barrierefreiheits-Overlay und das Widget‑SDK von Accsible) und manuellen Tests – einschließlich Navigation ausschließlich per Tastatur, Screenreader-Tests und Analyse des Farbkontrasts. Dokumentieren Sie den Status jedes Kriteriums: konform, teilweise konform oder nicht konform.
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  13. Identifizieren und priorisieren Sie Maßnahmen zur Behebung. Legen Sie für jeden nicht konformen oder teilweise konformen Punkt die erforderliche Behebung, das verantwortliche Team und ein Zielabschlussdatum fest. Priorisieren Sie Probleme, die die größte Zahl von Nutzenden betreffen oder die höchsten Zugangshürden darstellen (z. B. fehlende Alternativtexte, fehlende Formularbeschriftungen, unzureichender Farbkontrast).
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  15. Setzen Sie die Behebungsmaßnahmen um und überprüfen Sie die Korrekturen. Arbeiten Sie mit Ihren Entwicklungs- und Content-Teams zusammen, um die erforderlichen Änderungen umzusetzen. Testen Sie nach jeder Gruppe von Korrekturen erneut, um zu überprüfen, ob das Problem behoben wurde und keine neuen Probleme entstanden sind. Barrierefreiheits-Overlay-Lösungen – wie das Accsible-Widget – können sofortige, clientseitige Verbesserungen bieten, während langfristige strukturelle Anpassungen umgesetzt werden.
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  17. Erstellen und übermitteln Sie den formellen Bericht. Verfassen Sie den offiziellen Bericht der İnceleme Komisyonu, in dem die Auditmethodik, die Ergebnisse für jedes digitale Asset, durchgeführte Behebungsmaßnahmen, offene Punkte mit Zeitplänen und eine Gesamtbewertung der Konformität mit der Kontrollliste – Level A – dargelegt werden. Übermitteln Sie den Bericht an die nationale Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği İzleme Komisyonu über den vom Ministerium für Familie und Soziales vorgegebenen Kanal.
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  19. Stellen Sie eine laufende Überwachung und jährliche Überprüfungszyklen sicher. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Die nationale Überwachungskommission arbeitet mit einem jährlichen Planungszyklus. Ihre İnceleme Komisyonu sollte regelmäßige Re‑Audits (mindestens jährlich) einplanen, den Bericht aktualisieren, wenn sich Ihr digitaler Bestand weiterentwickelt, und sicherstellen, dass neue Inhalte, Funktionen oder Anwendungen vor dem Start auf Barrierefreiheit geprüft werden.
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Häufig gestellte Fragen

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Was genau ist die İnceleme Komisyonu und wie unterscheidet sie sich von den nationalen Kommissionen?

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Die İnceleme Komisyonu (interne Kommission zur Überprüfung der Barrierefreiheit) ist ein internes Gremium, das jede erfasste Organisation innerhalb ihrer eigenen Struktur einrichten muss. Ihre Aufgabe ist es, die eigenen Websites und mobilen Anwendungen der Organisation technisch zu prüfen und einen Bericht für die nationale Überwachungskommission (İzleme Komisyonu) zu erstellen. Die nationale Überwachungskommission – unter dem Vorsitz der Ministerin für Familie und Soziales – überwacht die Einhaltung in allen erfassten Einheiten. Die Beratungskommission (Danışma Komisyonu), unter dem Vorsitz einer stellvertretenden Ministerin, klärt Unklarheiten und hilft bei der Festlegung des jährlichen Überwachungsplans. Die İnceleme Komisyonu ist daher das operative Gremium auf Organisationsebene, während die nationalen Kommissionen Aufsicht und Orientierung von oben bieten.

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Bis zu welchem Datum müssen öffentliche Institutionen ihre İnceleme Komisyonu einrichten und die Compliance erreichen?

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Öffentliche Institutionen, Universitäten, Gemeinden, staatliche Unternehmen, Banken, private Krankenhäuser, vom Bildungsministerium (MoNE) zugelassene Schulen, Personenverkehrsunternehmen, Reisebüros der Gruppe A und Telekommunikationsbetreiber mit 200.000 oder mehr Abonnenten müssen innerhalb von einem Jahr nach Veröffentlichung des Rundschreibens – also bis zum 21. Juni 2026 – konform sein. E‑Commerce-Dienstleister nach dem Gesetz Nr. 6563 haben Zeit bis zum 21. Juni 2027. Es gibt keine gesondert genannte Frist für die Einrichtung der İnceleme Komisyonu selbst; Organisationen sollten sie so früh wie möglich bilden, damit die Audit- und Behebungsarbeiten innerhalb des gesamten Umsetzungsfensters abgeschlossen werden können.

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Welchen Standard müssen wir erfüllen, um als konform zu gelten?

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