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Präsidialerlass der Türkei 2025/10 — Barrierefreiheit im Web und auf mobilen Endgeräten: Überblick und Geltungsbereich

Präsidialerlass 2025/10, veröffentlicht im Amtsblatt der Republik Türkei Nr. 32933 am 21. Juni 2025, schreibt eine an WCAG 2.2 ausgerichtete Barrierefreiheit für Websites und mobile Anwendungen in einem breiten Spektrum von Organisationen des öffentlichen und privaten Sektors vor, mit Umsetzungsfristen von einem Jahr für den öffentlichen Sektor und zwei Jahren für E-Commerce-Anbieter.

Überblick

Die Präsidial-Rundverfügung Nr. 2025/10 mit dem Titel „Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği“ (Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen) ist eine wegweisende Anordnung des Präsidialamts der Republik Türkiye. Sie schafft einen umfassenden rechtlichen und technischen Rahmen, der verlangt, dass Websites und mobile Anwendungen so gestaltet und betrieben werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen vollständig zugänglich sind – Gruppen, die historisch gesehen mit erheblichen Hürden beim Zugang zu digitalen Diensten konfrontiert waren.

Das Kernproblem, das die Rundverfügung adressiert, ist einfach, aber folgenschwer: Während staatliche Dienstleistungen, Handel, Gesundheitswesen, Bildung, Bankwesen und Verkehr ins Internet verlagert wurden, wurden blinde Menschen, Menschen mit Sehbehinderungen, gehörlose oder schwerhörige Menschen sowie Personen mit motorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen systematisch von einer gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben ausgeschlossen. Die Rundverfügung signalisiert ein nationales Bekenntnis, diesen Ausschluss rückgängig zu machen und die digitale Regierungsführung der Türkiye an internationale Menschenrechtsstandards anzugleichen.

Über den gleichberechtigten Zugang für Nutzerinnen und Nutzer hinaus führt die Rundverfügung Governance-Strukturen ein – spezialisierte Überwachungs-, Beratungs- und interne Prüfungskommissionen –, um eine fortlaufende Einhaltung sicherzustellen, statt einmaliger, checklistenartiger Nachbesserungen. Sie schafft außerdem einen positiven Anreiz in Form eines offiziellen Erişilebilirlik Logosu (Barrierefreiheits-Logos), das qualifizierte Organisationen verwenden dürfen und das der Öffentlichkeit signalisiert, dass ihre digitalen Dienste die geforderten Standards erfüllen.

Der Zeitpunkt der Rundverfügung ist bedeutsam. Sie fällt mit dem Inkrafttreten des European Accessibility Act (EAA) in der EU zusammen und spiegelt einen breiteren globalen Trend hin zu gesetzlich vorgeschriebener digitaler Inklusion wider. Für Organisationen, die in den türkischen Markt eintreten oder dort tätig sind, ist das Verständnis des Anwendungsbereichs, der Zeitpläne und der technischen Anforderungen der Rundverfügung nun eine Compliance-Pflicht.

Rechtsgrundlage

Die Rundverfügung stützt sich auf eine gestufte rechtliche Grundlage bestehender türkischer Gesetze und internationaler Verpflichtungen:

  • Präsidial-Rundverfügung Nr. 2025/10 – veröffentlicht im Resmî Gazete (Amtsblatt der Republik Türkiye) vom 21. Juni 2025, Ausgabe Nr. 32933. Der vollständige Text ist verfügbar unter: https://www.resmigazete.gov.tr/eskiler/2025/06/20250621-17.pdf. Die Rundverfügung ist am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft getreten.
  • Gesetz Nr. 5378 – Engelliler Hakkında Kanun (Gesetz über Menschen mit Behinderungen), verabschiedet am 1. Juli 2005, in Kraft getreten am 7. Juli 2005. Artikel 15 dieses Gesetzes legt fest, dass die Barrierefreiheit von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), einschließlich webbasierter Informationsdienste, eine gesetzliche Verpflichtung für öffentliche Stellen ist. Die Präsidial-Rundverfügung 2025/10 operationalisiert diese Verpflichtung und weitet sie auf einen breiteren Kreis von Akteuren des Privatsektors aus.
  • Gesetz Nr. 6563 – Elektronik Ticaretin Düzenlenmesi Hakkında Kanun (Gesetz über die Regulierung des elektronischen Handels), verabschiedet am 23. Oktober 2014. Die Rundverfügung nutzt den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, um zu definieren, welche E‑Commerce-Dienstanbieter der zweijährigen Umsetzungsfrist unterliegen.
  • Gesetz Nr. 4925 – Karayolu Taşıma Kanunu (Straßenverkehrs- bzw. Straßentransportgesetz), das die Kategorie der privaten Straßenverkehrsunternehmen definiert, die in den Anwendungsbereich einbezogen werden.
  • Die Ratifikation des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) durch Türkiye, das am 28. September 2009 innerstaatlich in Kraft trat und die internationale menschenrechtliche Grundlage für die Ziele der Rundverfügung bildet.

Das Ministerium für Familie und Sozialdienste (Aile ve Sosyal Hizmetler Bakanlığı) ist die federführende Stelle, die für die Veröffentlichung der Referenz-Checkliste, die Koordinierung der Überwachungsaktivitäten und die Vergabe des Barrierefreiheits-Logos verantwortlich ist. Die Compliance-Standards und Arbeitsverfahren für die im Rahmen der Rundverfügung eingerichteten Kommissionen werden vom Ministerium festgelegt und auf seiner offiziellen Website unter www.aile.gov.tr veröffentlicht.

Wer ist verpflichtet?

Die Rundverfügung nennt ausdrücklich zwei Stufen von verpflichteten Einheiten, die sich durch ihre Umsetzungsfrist unterscheiden:

Stufe 1 – 1-jährige Umsetzungsfrist (ab 21. Juni 2025)

Die folgenden Kategorien von Organisationen müssen ihre Websites und mobilen Anwendungen innerhalb von einem Jahr nach Veröffentlichung der Rundverfügung (d. h. bis zum 21. Juni 2026) in Einklang bringen:

  • Öffentliche Institutionen und Organisationen (kamu kurum ve kuruluşları)
  • Universitäten (üniversiteler)
  • Gemeinden (belediyeler) sowie gemeindeeigene Unternehmen, Betriebe und Beteiligungen
  • Staatseigene Unternehmen (kamu iktisadi teşebbüsleri)
  • Berufsorganisationen mit dem Status einer öffentlichen Institution (kamu kurumu niteliğindeki meslek kuruluşları)
  • Banken (bankalar)
  • Private Krankenhäuser (özel hastaneler)
  • Private Bildungseinrichtungen, die vom Bildungsministerium zugelassen sind (Millî Eğitim Bakanlığı izniyle açılan özel öğretim kurumları)
  • Private Organisationen, die Personenbeförderungsdienste nach dem Straßentransportgesetz Nr. 4925 erbringen, einschließlich Straßenfahrzeuge, Fahrgastschiffe, Eisenbahn- und Fluggesellschaften
  • Reisebüros der Gruppe A mit Betriebslizenz des Kultur- und Tourismusministeriums (Kültür ve Turizm Bakanlığından işletme belgesi alan A Grubu acenteler)
  • Telekommunikationsbetreiber, die im Bereich der elektronischen Kommunikation tätig sind und mehr als 200.000 Abonnentinnen und Abonnenten haben

Stufe 2 – 2-jährige Umsetzungsfrist (ab 21. Juni 2025)

Die folgende Kategorie muss innerhalb von zwei Jahren (d. h. bis zum 21. Juni 2027) die Vorgaben erfüllen:

  • E‑Commerce-Dienstanbieter, die dem Gesetz Nr. 6563 über die Regulierung des elektronischen Handels unterliegen

Die weitergehende Zielsetzung der Rundverfügung ist universell: Alle Einrichtungen, die digitale Dienste in Türkiye anbieten, sollen sich in Richtung Barrierefreiheit bewegen, auch wenn sie nicht unmittelbar als verpflichtete Parteien aufgeführt sind. Die im Rahmen der Rundverfügung eingerichtete Überwachungskommission ist befugt, ihre Prüftätigkeiten im Laufe der Zeit auszuweiten.

Technische Anforderungen

Die Rundverfügung benennt zwei gleichrangige technische Referenzpunkte, die verpflichtete Organisationen erfüllen müssen:

  1. Web Siteleri ve Mobil Uygulamaların Erişilebilirliği Kontrol Listesi – A Seviyesi (Checkliste zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen – Stufe A), entwickelt und veröffentlicht vom Ministerium für Familie und Sozialdienste. Diese Checkliste überträgt internationale WCAG-Kriterien in ein national standardisiertes Bewertungsinstrument.
  2. Web İçeriği Erişilebilirlik Kılavuzu (WCAG) 2.2, veröffentlicht vom World Wide Web Consortium (W3C). WCAG 2.2 ist der derzeit international anerkannte Standard für die Barrierefreiheit digitaler Inhalte und deckt ein breites Spektrum von Behinderungsarten ab, darunter Seh-, Hör-, motorische und kognitive Beeinträchtigungen.

Mindestverpflichtender Standard: WCAG 2.2 Stufe A. Jede verpflichtete Organisation muss mindestens die Erfolgskriterien der Stufe A erfüllen. Stufe A stellt die Basislinie dar – sie zielt auf die gravierendsten Barrieren ab, die Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen überhaupt daran hindern, auf digitale Inhalte zuzugreifen.

Erforderlich für das Barrierefreiheits-Logo: WCAG 2.2 Stufe AA. Organisationen, die das offizielle Barrierefreiheits-Logo erhalten und verwenden möchten, müssen die Konformität mit Stufe AA nachweisen, die alle Kriterien der Stufe A plus zusätzliche Kriterien umfasst, die ein breiteres Spektrum von Behinderungsszenarien adressieren, etwa ausreichende Farbkontraste, Untertitel für Live-Audio und zugängliche Navigationslandmarken.

Wichtige technische Bereiche, die von WCAG 2.2 Stufe A und AA abgedeckt werden, umfassen:

  • Wahrnehmbar: Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte; Untertitel und Audiobeschreibungen für Multimedia; anpassbare Inhaltsdarstellung; ausreichende Farbkontraste (AA).
  • Bedienbar: Vollständige Tastaturbedienbarkeit; keine Inhalte, die Anfälle auslösen können; navigierbare Struktur mit aussagekräftigen Seitentiteln und Fokusreihenfolge; sichtbare Fokusindikatoren (AA).
  • Verständlich: Lesbare und vorhersehbare Inhalte; Fehlererkennung und -hinweise in Formularen.
  • Robust: Inhalte, die mit aktuellen und zukünftigen unterstützenden Technologien kompatibel sind, einschließlich Screenreadern und Schaltersteuerungen.

WCAG 2.2, im Oktober 2023 als offizieller W3C-Standard veröffentlicht, fügte im Vergleich zu WCAG 2.1 neun neue Erfolgskriterien hinzu, mit besonderen Verbesserungen für Menschen mit kognitiven und Lernbehinderungen sowie für Nutzerinnen und Nutzer mobiler Endgeräte. Bemerkenswert ist, dass WCAG 2.2 das zuvor umstrittene Erfolgskriterium 4.1.1 (Parsing) entfernt hat, das in automatisierten Tests eine Quelle von Verwirrung war.

Verpflichtete Organisationen sollen technische Barrierefreiheitstests sowohl ihrer Websites als auch ihrer mobilen Anwendungen durchführen. Der Governance-Rahmen der Rundverfügung – mit einer internen Prüfungskommission in jeder Organisation, einer externen Beratungskommission und der zentralen Überwachungskommission – zielt auf einen strukturierten, wiederholbaren Prüfprozess statt auf eine einmalige Überprüfung ab.

Governance- und Überwachungsrahmen

Die Rundverfügung richtet drei eigenständige Gremien ein, um die Umsetzung zu überwachen und zu unterstützen:

  • İzleme Komisyonu (Überwachungskommission) – Vorsitz durch die Ministerin bzw. den Minister für Familie und Sozialdienste. Verantwortlich für die systematische Überprüfung der Barrierefreiheit der digitalen Plattformen der verpflichteten Organisationen, die Erstellung jährlicher Arbeitspläne und die Veröffentlichung von Ergebnisberichten. Organisationen, die als konform eingestuft werden, erhalten das Barrierefreiheits-Logo für einen Zeitraum von zwei Jahren.
  • Danışma Komisyonu (Beratungskommission) – Vorsitz durch eine stellvertretende Ministerin bzw. einen stellvertretenden Minister und zusammengesetzt aus relevanten staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren. Sie gibt Umsetzungsempfehlungen, klärt Unklarheiten und unterstützt den sektorenweiten Kapazitätsaufbau.
  • İnceleme Komisyonları (interne Prüfungskommissionen) – innerhalb jeder verpflichteten Organisation eingerichtet. Sie sind dafür verantwortlich, technische Barrierefreiheitstests der eigenen digitalen Plattformen der Organisation anhand der Checkliste des Ministeriums und von WCAG 2.2 als Referenzrahmen durchzuführen.

Die Arbeitsverfahren aller drei Kommissionen werden vom Ministerium für Familie und Sozialdienste festgelegt. Die Überwachungsergebnisse werden von der Ministerin bzw. dem Minister öffentlich bekanntgegeben und schaffen neben dem formellen Logo-Anreiz einen Reputationsmechanismus.

Umsetzungsschritte

  1. Bestimmen Sie Ihre Frist. Ermitteln Sie, ob Ihre Organisation gemäß den in der Rundverfügung aufgeführten Kategorien von Einheiten in Stufe 1 (einjährige Frist, bis 21. Juni 2026) oder Stufe 2 (zweijährige Frist, bis 21. Juni 2027) fällt.
  2. Laden Sie die offiziellen Referenzdokumente herunter. Beschaffen Sie die Barrierefreiheits-Checkliste (Stufe A) des Ministeriums für Familie und Sozialdienste von www.aile.gov.tr und prüfen Sie die WCAG-2.2-Richtlinien unter https://www.w3.org/TR/WCAG22/. Diese beiden Dokumente definieren gemeinsam Ihr Compliance-Ziel.
  3. Richten Sie eine interne Prüfungskommission ein. Bestimmen Sie verantwortliche Personen in Ihrer Organisation, um die İnceleme Komisyonu zu bilden. Dieses Team sollte Webentwicklerinnen und -entwickler, UX-Designerinnen und -Designer, Content-Redakteurinnen und -Redakteure und idealerweise eine Person mit eigener Behinderungserfahrung umfassen.
  4. Führen Sie ein Baseline-Barrierefreiheitsaudit durch. Führen Sie sowohl automatisierte Scantools als auch manuelle Tests anhand von WCAG 2.2 Stufe A (und Stufe AA, wenn Sie das Barrierefreiheits-Logo anstreben) über Ihre Website und alle mobilen Anwendungen hinweg durch. Dokumentieren Sie alle Verstöße mit Schweregradklassifizierungen.
  5. Priorisieren und beheben Sie. Beheben Sie zunächst kritische Verstöße der Stufe A – diese verhindern, dass Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen zentrale Aufgaben überhaupt ausführen können. Arbeiten Sie anschließend die Verstöße der Stufe AA ab. Häufige prioritäre Maßnahmen sind: Hinzufügen von Alternativtexten zu Bildern, Ermöglichung vollständiger Tastaturnavigation, Sicherstellung ausreichender Farbkontraste, Bereitstellung von Untertiteln für Videoinhalte und barrierefreie Gestaltung von Formularen mit korrekten Beschriftungen und Fehlerbeschreibungen.
  6. Testen Sie mit realen unterstützenden Technologien. Überprüfen Sie überarbeitete Inhalte mit Screenreadern (wie NVDA, JAWS oder VoiceOver), reiner Tastaturnavigation und mobilen Screenreader-Tools (TalkBack auf Android, VoiceOver auf iOS). Automatisierte Tools erfassen etwa 30–40 % der WCAG-Verstöße; manuelle Tests sind für den Rest unerlässlich.
  7. Veröffentlichen Sie eine Barrierefreiheitserklärung. Auch wenn die Rundverfügung keine formelle öffentliche Barrierefreiheitserklärung ausdrücklich vorschreibt, entspricht es bewährter Praxis – und dem Geist der Regelung –, auf Ihrer Website eine Erklärung zu veröffentlichen, in der Sie Ihren Konformitätsgrad, bekannte Einschränkungen und einen Kontaktkanal für Meldungen von Barrieren angeben.
  8. Integrieren Sie ein Barrierefreiheits-Overlay-Widget. Tools wie das Accsible-Widget-SDK bieten eine zusätzliche Ebene benutzerseitiger Barrierefreiheitsfunktionen (Textvergrößerung, Kontrastmodi, Hilfen für Tastaturnavigation, Screenreader-Optimierungen), die Code-Anpassungen ergänzen und verbleibende Lücken für unterschiedliche Nutzerinnen und Nutzer überbrücken helfen.
  9. Reichen Sie sich zur Überprüfung durch die Überwachungskommission ein. Sobald Ihre Organisation interne Nachbesserungen und Tests abgeschlossen hat, nehmen Sie am Verfahren der Überwachungskommission teil, das vom Ministerium für Familie und Sozialdienste koordiniert wird. Eine erfolgreiche Bewertung führt zur offiziellen Vergabe des Barrierefreiheits-Logos für zwei Jahre.
  10. Pflegen und überwachen Sie kontinuierlich. Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Etablieren Sie Prozesse, damit neue Inhalte, Funktionen und Drittanbieter-Integrationen vor der Veröffentlichung auf Barrierefreiheit geprüft werden. Planen Sie regelmäßige Re-Audits ein und aktualisieren Sie den Arbeitsplan Ihrer internen Kommission jährlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie lautet die genaue Umsetzungsfrist für öffentliche Organisationen?

Öffentliche Institutionen, Universitäten, Gemeinden, staatseigene Unternehmen, Banken, private Krankenhäuser, private Schulen (lizenziert durch das Bildungsministerium), private Personenverkehrsunternehmen, Reisebüros der Gruppe A und Telekommunikationsbetreiber mit mehr als 200.000 Abonnentinnen und Abonnenten müssen innerhalb von einem Jahr nach dem Veröffentlichungsdatum der Rundverfügung am 21. Juni 2025 – also bis zum 21. Juni 2026 – die Vorgaben erfüllen.

Bis wann müssen E‑Commerce-Unternehmen die Vorgaben erfüllen?

E‑Commerce-Dienstanbieter, die dem Gesetz Nr. 6563 unterliegen, haben ein zweijähriges Umsetzungsfenster, was bedeutet, dass ihre Frist der 21. Juni 2027 ist. Diese längere Frist spiegelt die große Zahl und Vielfalt der Unternehmen im E‑Commerce-Sektor sowie die potenziell höhere technische Komplexität ihrer digitalen Plattformen wider.

Was gilt genau als konform im Sinne der Rundverfügung?

Konformität bedeutet, dass Ihre Website und Ihre mobilen Anwendungen sowohl der Barrierefreiheits-Checkliste des Ministeriums für Familie und Sozialdienste auf Stufe A als auch den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 mindestens auf Stufe A entsprechen. Um das offizielle Barrierefreiheits-Logo zu erhalten, müssen Ihre Plattformen WCAG 2.2 Stufe AA erfüllen. Die Konformität wird durch den Überwachungsprozess festgestellt, der von der Überwachungskommission durchgeführt oder beaufsichtigt wird, nicht allein durch Selbsterklärung.

Was ist das Barrierefreiheits-Logo und wie erhalten wir es?

Das Erişilebilirlik Logosu (Barrierefreiheits-Logo) ist ein offizielles Zeichen, das vom Ministerium für Familie und Sozialdienste an Organisationen vergeben wird, deren Websites und mobile Anwendungen von der Überwachungskommission geprüft und als den erforderlichen Barrierefreiheitsstandards entsprechend eingestuft wurden. Das Logo wird für einen Zeitraum von zwei Jahren verliehen, danach ist eine erneute Bewertung erforderlich. Es dient als öffentliches Signal für das Engagement der Organisation für digitale Inklusion und kann sich im Laufe der Zeit zu einem Beschaffungs- oder Reputationsunterscheidungsmerkmal entwickeln. Organisationen sollten die Website des Ministeriums (www.aile.gov.tr) hinsichtlich der formellen Antrags- und Prüfverfahren beobachten.

Gibt es Sanktionen bei Nichtbefolgung?

Die Rundverfügung ist eine Präsidial-Rundverfügung und kein Gesetz und sieht selbst keine neuen eigenständigen Sanktionen vor. Allerdings enthält das zugrunde liegende Gesetz Nr. 5378 über Menschen mit Behinderungen bereits Durchsetzungsbestimmungen für die Nichterbringung barrierefreier IKT-Dienste durch öffentliche Stellen, und die Menschenrechts- und Gleichstellungsinstitution der Türkiye (TİHEK) ist nach Gesetz Nr. 6701 befugt, Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu ahnden. Wenn die Überwachungskommission ihre Arbeit aufnimmt und beginnt, Compliance-Ergebnisse öffentlich zu machen, werden Reputationsfolgen und die mögliche Anwendung bestehender verwaltungsrechtlicher Durchsetzungsmechanismen nach Gesetz Nr. 5378 zunehmen. Organisationen wird dringend geraten, die Fristen als verbindlich zu betrachten.

Gilt die Rundverfügung auch für mobile Apps oder nur für Websites?

Ja. Die Rundverfügung erfasst ausdrücklich sowohl Websites als auch mobile Anwendungen. WCAG 2.2 und die Checkliste des Ministeriums gelten für beide Plattformen. Spezifische mobile Aspekte umfassen die Größe von Touch-Zielen, Alternativen zu Gesten, Screenreader-Kompatibilität (VoiceOver auf iOS und TalkBack auf Android) und die korrekte Nutzung nativer Barrierefreiheits-APIs. Organisationen mit sowohl Webauftritt als auch mobiler App müssen sicherstellen, dass beide bis zur jeweils geltenden Frist konform sind.

Unsere Organisation ist eine kleine Privatschule – müssen wir die Vorgaben erfüllen?

Ja. Private Bildungseinrichtungen, die vom Bildungsministerium zum Betrieb zugelassen wurden (Millî Eğitim Bakanlığı izniyle açılan özel öğretim kurumları), sind in der einjährigen Umsetzungsstufe der Rundverfügung ausdrücklich aufgeführt. Das bedeutet, dass ihre Websites und mobilen Anwendungen bis zum 21. Juni 2026 die erforderlichen Barrierefreiheitsstandards erfüllen müssen. Die Größe der Einrichtung ist in der aktuellen Rundverfügung kein genannter Befreiungsgrund. Schulen sollten ihre Barrierefreiheitsaudits zügig beginnen, um ausreichend Zeit für Nachbesserungen vor Ablauf der Frist zu haben.

Wie verhält sich diese Rundverfügung zu internationalen Rahmenwerken wie dem European Accessibility Act der EU?

Die Präsidial-Rundverfügung 2025/10 ist das nationale Pendant der Türkiye zu der Welle von Rechtsvorschriften zur digitalen Barrierefreiheit, die weltweit in Kraft tritt. Sie verweist auf denselben zugrunde liegenden internationalen Standard – WCAG 2.2 –, der in der Web Accessibility Directive der EU verwendet wird und den European Accessibility Act prägt. Obwohl Türkiye kein EU-Mitgliedstaat ist und nicht unmittelbar an den EAA gebunden ist, bedeutet die Konvergenz auf WCAG 2.2 als gemeinsamen technischen Maßstab, dass Organisationen, die die Konformität mit einem Rahmenwerk erreichen, einen deutlich reduzierten Aufwand haben werden, um die Anforderungen des anderen zu erfüllen. Für Unternehmen, die in beiden Märkten tätig sind, sollten die Rundverfügung und der EAA gemeinsam im Rahmen eines einheitlichen Programms für digitale Barrierefreiheit adressiert werden.