WCAG-Erfolgskriterienwcag-2.2-AAA
WCAG 1.2.6: Gebärdensprache (aufgezeichnet)
- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil des Textes beibehalten.
- Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext korrekt ins Deutsche übertragen.
- Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Richtlinien und Fachbegriffe exakt wiedergeben.
- Ich werde die ursprünglichen Zeilenumbrüche und Absatzstruktur unverändert lassen.
- Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf selbst korrigieren.
WCAG 1.2.6 verlangt, dass für alle vorab aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien eine Gebärdensprachdolmetschung bereitgestellt wird. Dieses Kriterium stellt sicher, dass gehörlose Nutzer, deren primäre Sprache eine Gebärdensprache ist, vollständigen Zugang zu Audioinformationen haben, die möglicherweise nicht ausreichend allein durch Untertitel vermittelt werden können.