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WCAG 1.1.1: Nicht-textueller Inhalt
WCAG 1.1.1 verlangt, dass alle Nicht-Text-Inhalte – Bilder, Symbole, Steuerelemente und Medien – eine Textalternative haben, die denselben Zweck oder dieselben Informationen vermittelt, sodass Nutzerinnen und Nutzer, die visuelle Inhalte nicht wahrnehmen können, über unterstützende Technologien wie Screenreader darauf zugreifen können.
WCAG 1.2.1: Nur Audio und nur Video (vorab aufgezeichnet)
WCAG 1.2.1 verlangt, dass für vorab aufgezeichnete rein auditive und rein visuelle Inhalte eine textbasierte oder mediale Alternative bereitgestellt wird, damit Nutzer, die das Medium nicht hören oder sehen können, dennoch auf die Informationen zugreifen können. Dies ist eine Anforderung der Stufe A, was bedeutet, dass sie das minimale Basisniveau für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen im Web darstellt.
WCAG 1.2.2: Untertitel (voraufgezeichnet)
WCAG 1.2.2 verlangt, dass alle vorab aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien (Video mit Audio) genaue Untertitel enthalten. Dies stellt sicher, dass gehörlose und schwerhörige Nutzer auf gesprochene Dialoge, Soundeffekte und andere bedeutungsvolle Audioinformationen zugreifen können.
WCAG 1.2.3: Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)
WCAG 1.2.3 verlangt, dass für vorab aufgezeichnete synchronisierte Medien (Video mit Audio) entweder eine Audiodeskription der visuellen Inhalte oder eine vollständige Textalternative bereitgestellt wird, damit Nutzerinnen und Nutzer, die blind sind oder eine Sehbehinderung haben, auf visuell vermittelte Informationen zugreifen können.
WCAG 1.3.1: Informationen und Beziehungen
WCAG 1.3.1 verlangt, dass Informationen, Struktur und Beziehungen, die durch visuelle Darstellung vermittelt werden, auch programmatisch ermittelt werden können oder in Textform verfügbar sind, sodass Nutzer von unterstützenden Technologien denselben strukturellen Kontext erhalten wie sehende Nutzer.
WCAG 1.3.2: Bedeutungsvolle Reihenfolge
WCAG 1.3.2 verlangt, dass, wenn die Reihenfolge von Inhalten ihre Bedeutung beeinflusst, diese Abfolge programmatisch bestimmbar sein muss, damit unterstützende Technologien sie korrekt präsentieren können. Wird dieses Kriterium nicht erfüllt, erhalten Screenreader-Nutzende und andere AT-Nutzende Inhalte in einer verwirrenden oder sinnlosen Reihenfolge.
WCAG 1.3.3: Sensorische Merkmale
WCAG 1.3.3 verlangt, dass Anweisungen zur Nutzung von Inhalten sich nicht ausschließlich auf sensorische Merkmale wie Form, Farbe, Größe, visuelle Position, Ausrichtung oder Klang stützen. Dies stellt sicher, dass Nutzer, die diese sensorischen Hinweise aufgrund von Blindheit, Farbenblindheit, Taubheit oder anderen Behinderungen nicht wahrnehmen können, dennoch alle Funktionen verstehen und bedienen können.
WCAG 1.4.1: Verwendung von Farbe
WCAG 1.4.1 verlangt, dass Farbe niemals das einzige Mittel ist, um Informationen zu vermitteln, eine Aktion anzuzeigen, eine Reaktion auszulösen oder ein visuelles Element zu unterscheiden. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Nutzer, die Farbunterschiede nicht wahrnehmen können – einschließlich Menschen mit Farbenblindheit oder Sehschwäche – weiterhin auf alle Inhalte und Funktionen zugreifen können.
WCAG 1.4.2: Audiosteuerung
WCAG 1.4.2 verlangt, dass jede Audioausgabe, die automatisch länger als drei Sekunden abgespielt wird, den Nutzern eine Möglichkeit bieten muss, sie zu pausieren, zu stoppen oder ihre Lautstärke unabhängig von der Systemlautstärke zu regeln. Dies verhindert, dass Audio die Ausgabe von Screenreadern stört, und schützt Nutzer vor unerwarteten, desorientierenden Geräuschen.
WCAG 1.3.4: Ausrichtung
WCAG 1.3.4 Ausrichtung verlangt, dass Inhalte ihre Ansicht und Bedienung nicht auf eine einzige Bildschirmausrichtung wie Hoch- oder Querformat beschränken, es sei denn, eine bestimmte Ausrichtung ist wesentlich. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Nutzer, die ihre Geräte nicht physisch drehen können – etwa Personen mit fest montierten Tablets oder motorischen Beeinträchtigungen – weiterhin auf alle Inhalte zugreifen können.
WCAG 1.3.5: Eingabezweck identifizieren
WCAG 1.3.5 verlangt, dass der Zweck jedes Eingabefeldes, das personenbezogene Daten erfasst, programmatisch ermittelt werden kann, sodass Browser und unterstützende Technologien Felder automatisch ausfüllen, beschriften oder anpassen können. Dies ist besonders wichtig für Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen und motorischen Einschränkungen, die von einer reduzierten manuellen Eingabe profitieren.
WCAG 1.4.3: Kontrast (Minimum)
WCAG 1.4.3 verlangt, dass Text und Bilder von Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 zu ihrem Hintergrund aufweisen (3:1 für großen Text), um sicherzustellen, dass Nutzer mit Sehschwäche oder Farbsehschwächen Inhalte ohne unterstützende Technologien lesen können.
WCAG 1.4.4: Text vergrößern
WCAG 1.4.4 verlangt, dass Text ohne unterstützende Technologien und ohne Verlust von Inhalt oder Funktionalität auf bis zu 200 % vergrößert werden kann. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit eingeschränktem Sehvermögen, die auf die Zoomfunktion des Browsers oder benutzerdefinierte Schriftgrößeneinstellungen angewiesen sind, um Webinhalte komfortabel lesen zu können.
WCAG 1.4.5: Bilder von Text
WCAG 1.4.5 verlangt, dass Informationen vermittelnder Text als echter Text und nicht als Bild von Text dargestellt wird, außer wenn eine bestimmte visuelle Darstellung wesentlich ist oder das Bild vom Nutzer visuell angepasst werden kann. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer, die Text vergrößern, umfärben oder den Zeilenumbruch anpassen müssen, um ihn bequem lesen zu können.
WCAG 1.4.10: Umfluss
WCAG 1.4.10 Reflow verlangt, dass Inhalte ohne Informations- oder Funktionsverlust und ohne zweidimensionales Scrollen dargestellt werden können, wenn sie mit einer Breite von 320 CSS-Pixeln angezeigt werden. Dies stellt sicher, dass Nutzer, die auf Zoom oder kleine Viewports angewiesen sind – einschließlich Menschen mit Sehbehinderungen und mobilen Nutzern – auf alle Inhalte zugreifen können, ohne horizontal scrollen zu müssen.
WCAG 1.4.11: Nicht-Text-Kontrast
WCAG 1.4.11 verlangt, dass Benutzeroberflächenkomponenten und grafische Objekte ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 zu angrenzenden Farben aufweisen, damit Menschen mit Sehbeeinträchtigungen interaktive Steuerelemente, Fokusindikatoren und bedeutungsvolle Grafiken ohne unterstützende Technologien wahrnehmen können.
WCAG 1.4.12: Textabstand
WCAG 1.4.12 verlangt, dass kein Verlust von Inhalt oder Funktionalität auftritt, wenn Nutzerinnen und Nutzer Textabstandseigenschaften – Zeilenhöhe, Zeichenabstand, Wortabstand und Abstand nach Absätzen – auf bestimmte Mindestwerte überschreiben. Dieses Kriterium ist entscheidend für Menschen mit Legasthenie, Sehbeeinträchtigungen und kognitiven Beeinträchtigungen, die auf benutzerdefinierte Abstände angewiesen sind, um effektiv lesen zu können.
WCAG 1.4.13: Inhalt bei Hover oder Fokus
WCAG 1.4.13 verlangt, dass zusätzlicher Inhalt, der beim Bewegen des Zeigers oder beim Tastaturfokus erscheint, abweisbar, hoverbar und persistent ist – damit sichergestellt ist, dass Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen und kognitiven Behinderungen auf Tooltip-ähnliche Inhalte zugreifen und mit ihnen interagieren können, ohne sie unerwartet zu verlieren.
WCAG 1.2.6: Gebärdensprache (aufgezeichnet)
- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil des Textes beibehalten. - Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext korrekt ins Deutsche übertragen. - Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Richtlinien und Fachbegriffe exakt wiedergeben. - Ich werde die ursprünglichen Zeilenumbrüche und Absatzstruktur unverändert lassen. - Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf selbst korrigieren. WCAG 1.2.6 verlangt, dass für alle vorab aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien eine Gebärdensprachdolmetschung bereitgestellt wird. Dieses Kriterium stellt sicher, dass gehörlose Nutzer, deren primäre Sprache eine Gebärdensprache ist, vollständigen Zugang zu Audioinformationen haben, die möglicherweise nicht ausreichend allein durch Untertitel vermittelt werden können.
WCAG 1.2.7: Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet)
WCAG 1.2.7 verlangt, dass, wenn Pausen im Vordergrundaudio nicht ausreichen, um alle visuellen Informationen zu vermitteln, erweiterte Audiodeskriptionen – erreicht durch Anhalten des Videos – für vorab aufgezeichnete synchronisierte Medien bereitgestellt werden müssen. Dies stellt sicher, dass blinde und sehbehinderte Nutzer komplexe visuelle Inhalte vollständig verstehen können, die durch standardmäßige Audiodeskriptionen nicht abgedeckt werden können.
WCAG 1.2.8: Medienalternative (voraufgezeichnet)
WCAG 1.2.8 verlangt, dass eine vollständige Textalternative für alle vorab aufgezeichneten synchronisierten Medien (Audio-Video) und vorab aufgezeichneten reinen Video-Inhalte bereitgestellt wird, um sicherzustellen, dass Nutzer, die Audio- oder visuelle Informationen nicht wahrnehmen können, auf den vollständigen Inhalt in Textform zugreifen können.
WCAG 1.2.9: Nur Audio (Live)
WCAG 1.2.9 verlangt, dass alle Live-Audioinhalte ohne Bild – wie Live-Rundfunksendungen oder reine Audiostreams – von einer gleichwertigen, in Echtzeit bereitgestellten Textalternative begleitet werden, etwa einem Live-Untertitelungsfeed oder einem Texttranskript, das synchron aktualisiert wird. Dies stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer, die taub oder schwerhörig sind, auf Live-Audioinhalte zugreifen können, ohne auf die Tonspur selbst angewiesen zu sein.
WCAG 1.4.6: Kontrast (erweitert)
WCAG 1.4.6 verlangt ein minimales Kontrastverhältnis von 7:1 für normalen Text und 4,5:1 für großen Text zwischen Vorder- und Hintergrundfarben und geht damit über den AA-Grenzwert hinaus, um die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen, Farbsehschwächen oder solche in schwierigen Lichtverhältnissen sicherzustellen.
WCAG 1.4.7: Geringe oder keine Hintergrundgeräusche
WCAG 1.4.7 verlangt, dass vorab aufgezeichnete Audioinhalte, die Sprache enthalten, entweder keine Hintergrundgeräusche haben, das Ausschalten der Hintergrundgeräusche ermöglichen oder die Hintergrundgeräusche mindestens 20 dB leiser halten als die Sprache im Vordergrund. Dies schützt Nutzer mit Hörverlust und kognitiven Beeinträchtigungen, die Schwierigkeiten haben, Sprache von konkurrierenden Audiosignalen zu unterscheiden.
WCAG 1.4.8: Visuelle Darstellung
WCAG 1.4.8 verlangt, dass Textblöcke visuell so dargestellt werden, dass Nutzer sie steuern können – einschließlich Vorder- und Hintergrundfarben, Zeilenbreite, Zeilenabstand und Textausrichtung –, damit Menschen mit Lese-, kognitiven oder Sehbehinderungen Inhalte komfortabel lesen können, ohne dass Informationen verloren gehen.
WCAG 1.4.9: Bilder von Text (ohne Ausnahme)
WCAG 1.4.9 verlangt, dass Text mithilfe von tatsächlichem Text und nicht als Textbilder dargestellt wird, ohne Ausnahmen über rein dekorative Inhalte hinaus oder Fälle, in denen die spezifische visuelle Darstellung für die vermittelte Information wesentlich ist. Dieses Kriterium stellt sicher, dass alle Nutzer die Textdarstellung an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.
