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WCAG 1.2.6: Gebärdensprache (aufgezeichnet)
- Ich werde den ursprünglichen Sinn, Ton und Stil des Textes beibehalten. - Ich werde die formelle Anrede und den fachlichen Kontext korrekt ins Deutsche übertragen. - Ich werde alle Zahlen, Bezüge auf Richtlinien und Fachbegriffe exakt wiedergeben. - Ich werde die ursprünglichen Zeilenumbrüche und Absatzstruktur unverändert lassen. - Ich werde die Übersetzung kurz prüfen und bei Bedarf selbst korrigieren. WCAG 1.2.6 verlangt, dass für alle vorab aufgezeichneten Audioinhalte in synchronisierten Medien eine Gebärdensprachdolmetschung bereitgestellt wird. Dieses Kriterium stellt sicher, dass gehörlose Nutzer, deren primäre Sprache eine Gebärdensprache ist, vollständigen Zugang zu Audioinformationen haben, die möglicherweise nicht ausreichend allein durch Untertitel vermittelt werden können.
WCAG 1.2.7: Erweiterte Audiodeskription (aufgezeichnet)
WCAG 1.2.7 verlangt, dass, wenn Pausen im Vordergrundaudio nicht ausreichen, um alle visuellen Informationen zu vermitteln, erweiterte Audiodeskriptionen – erreicht durch Anhalten des Videos – für vorab aufgezeichnete synchronisierte Medien bereitgestellt werden müssen. Dies stellt sicher, dass blinde und sehbehinderte Nutzer komplexe visuelle Inhalte vollständig verstehen können, die durch standardmäßige Audiodeskriptionen nicht abgedeckt werden können.
WCAG 1.2.8: Medienalternative (voraufgezeichnet)
WCAG 1.2.8 verlangt, dass eine vollständige Textalternative für alle vorab aufgezeichneten synchronisierten Medien (Audio-Video) und vorab aufgezeichneten reinen Video-Inhalte bereitgestellt wird, um sicherzustellen, dass Nutzer, die Audio- oder visuelle Informationen nicht wahrnehmen können, auf den vollständigen Inhalt in Textform zugreifen können.
WCAG 1.2.9: Nur Audio (Live)
WCAG 1.2.9 verlangt, dass alle Live-Audioinhalte ohne Bild – wie Live-Rundfunksendungen oder reine Audiostreams – von einer gleichwertigen, in Echtzeit bereitgestellten Textalternative begleitet werden, etwa einem Live-Untertitelungsfeed oder einem Texttranskript, das synchron aktualisiert wird. Dies stellt sicher, dass Nutzerinnen und Nutzer, die taub oder schwerhörig sind, auf Live-Audioinhalte zugreifen können, ohne auf die Tonspur selbst angewiesen zu sein.
WCAG 1.4.6: Kontrast (erweitert)
WCAG 1.4.6 verlangt ein minimales Kontrastverhältnis von 7:1 für normalen Text und 4,5:1 für großen Text zwischen Vorder- und Hintergrundfarben und geht damit über den AA-Grenzwert hinaus, um die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbeeinträchtigungen, Farbsehschwächen oder solche in schwierigen Lichtverhältnissen sicherzustellen.
WCAG 1.4.7: Geringe oder keine Hintergrundgeräusche
WCAG 1.4.7 verlangt, dass vorab aufgezeichnete Audioinhalte, die Sprache enthalten, entweder keine Hintergrundgeräusche haben, das Ausschalten der Hintergrundgeräusche ermöglichen oder die Hintergrundgeräusche mindestens 20 dB leiser halten als die Sprache im Vordergrund. Dies schützt Nutzer mit Hörverlust und kognitiven Beeinträchtigungen, die Schwierigkeiten haben, Sprache von konkurrierenden Audiosignalen zu unterscheiden.
WCAG 1.4.8: Visuelle Darstellung
WCAG 1.4.8 verlangt, dass Textblöcke visuell so dargestellt werden, dass Nutzer sie steuern können – einschließlich Vorder- und Hintergrundfarben, Zeilenbreite, Zeilenabstand und Textausrichtung –, damit Menschen mit Lese-, kognitiven oder Sehbehinderungen Inhalte komfortabel lesen können, ohne dass Informationen verloren gehen.
WCAG 1.4.9: Bilder von Text (ohne Ausnahme)
WCAG 1.4.9 verlangt, dass Text mithilfe von tatsächlichem Text und nicht als Textbilder dargestellt wird, ohne Ausnahmen über rein dekorative Inhalte hinaus oder Fälle, in denen die spezifische visuelle Darstellung für die vermittelte Information wesentlich ist. Dieses Kriterium stellt sicher, dass alle Nutzer die Textdarstellung an ihre individuellen Bedürfnisse anpassen können.
WCAG 2.1.3: Tastatur (ohne Ausnahme)
WCAG 2.1.3 verlangt, dass jede Funktion einer Webseite oder Anwendung über eine Tastaturschnittstelle bedienbar ist, ohne jegliche Ausnahmen – nicht einmal für pfadabhängige oder freihändige Zeichenaufgaben. Dieses AAA-Kriterium schließt die in WCAG 2.1.1 vorhandene Lücke und stellt vollständigen Tastaturzugang für Nutzer sicher, die keine Maus verwenden können.
WCAG 2.2.3: Keine Zeitvorgaben
WCAG 2.2.3 (Level AAA) verlangt, dass Zeitvorgaben kein wesentlicher Bestandteil des durch Inhalte dargestellten Ereignisses oder der Aktivität sind, mit Ausnahme von nicht-interaktiven synchronisierten Medien und Echtzeitereignissen. Dies stellt sicher, dass Nutzer mit Behinderungen, die mehr Zeit zum Lesen, Interagieren oder Reagieren benötigen, niemals durch zeitabhängiges Design ausgeschlossen werden.
WCAG 2.2.4: Unterbrechungen
WCAG 2.2.4 verlangt, dass Nutzer alle Unterbrechungen – wie Warnmeldungen, Benachrichtigungen und automatische Inhaltsaktualisierungen – aufschieben oder unterdrücken können, mit Ausnahme solcher, die einen Notfall betreffen. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit Aufmerksamkeits-, kognitiven oder neurologischen Beeinträchtigungen, die durch unerwartete Unterbrechungen während einer Aufgabe stark beeinträchtigt werden können.
WCAG 2.2.5: Erneute Authentifizierung
WCAG 2.2.5 verlangt, dass Benutzer nach Ablauf einer authentifizierten Sitzung sich erneut authentifizieren und ihre Tätigkeit fortsetzen können, ohne dabei Daten zu verlieren, die sie eingegeben haben. Dieses Kriterium ist entscheidend für Nutzer mit Behinderungen, die möglicherweise mehr Zeit benötigen, um Aufgaben zu erledigen, und nicht durch Sitzungs-Timeouts bestraft werden dürfen, die ihre Arbeit löschen.
WCAG 2.2.6: Zeitüberschreitungen
WCAG 2.2.6 verlangt, dass Nutzer vor Datenverlust durch Inaktivitäts-Timeouts gewarnt werden und dass ein solches Timeout mindestens 20 Stunden dauert, sofern die Daten nicht erhalten bleiben. Dies schützt Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, motorischen Einschränkungen und andere, die mehr Zeit benötigen, um Aufgaben zu erledigen.
WCAG 2.3.2: Drei Blitze
WCAG 2.3.2 verlangt, dass Webseiten keinerlei Inhalte enthalten, die mehr als dreimal innerhalb eines Zeitraums von einer Sekunde blinken, ohne Ausnahme für kleine oder kontrastarme Blitze. Dieses strengere AAA-Kriterium schützt Nutzer mit fotosensitiver Epilepsie und anderen Anfallsleiden vor potenziell lebensbedrohlichen neurologischen Reaktionen.
WCAG 2.3.3: Animationen aus Interaktionen
WCAG 2.3.3 verlangt, dass durch Benutzerinteraktion ausgelöste Bewegungsanimationen deaktiviert werden können, es sei denn, die Animation ist für die Funktionalität oder die zu vermittelnden Informationen wesentlich. Dies ist wichtig, weil Bewegung vestibuläre Störungen auslösen kann, die bei einem erheblichen Teil der Bevölkerung Schwindel, Übelkeit und Desorientierung verursachen.
WCAG 2.4.8: Standort
WCAG 2.4.8 verlangt, dass Nutzerinnen und Nutzer erkennen können, wo sie sich innerhalb einer Gruppe von Webseiten befinden – zum Beispiel durch Breadcrumbs, Sitemaps oder hervorgehobene Navigationslinks. Dies hilft Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Screenreader-Nutzenden und allen, die komplexe Websites navigieren, sich zu orientieren und sich selbstbewusst durch Inhalte zu bewegen.
WCAG 2.4.10: Abschnittsüberschriften
WCAG 2.4.10 verlangt, dass Abschnittsüberschriften verwendet werden, um Inhalte zu organisieren, wann immer eine Seite mehrere Abschnitte enthält, sodass Nutzer die Struktur der Seite navigieren und verstehen können. Dieses Kriterium unterstützt Screenreader-Nutzer, kognitive Barrierefreiheitsbedürfnisse und alle, die auf die Dokumentstruktur angewiesen sind, um sich in langen oder komplexen Inhalten zu orientieren.
WCAG 2.4.12: Fokus nicht verdeckt (erweitert)
WCAG 2.4.12 verlangt, dass, wenn eine UI-Komponente den Tastaturfokus erhält, kein Teil dieser Komponente durch vom Autor erstellte Inhalte verdeckt wird – das fokussierte Element muss vollständig sichtbar sein. Dieses erweiterte (AAA-)Kriterium beseitigt die teilweise Sichtbarkeitszulassung seines AA-Gegenstücks und stellt sicher, dass Tastaturnutzende immer genau sehen, wo sich der Fokus befindet.
WCAG 2.4.13: Fokusdarstellung
WCAG 2.4.13 verlangt, dass Tastatur-Fokusindikatoren Mindestanforderungen an Größe und Kontrast erfüllen, damit Nutzer klar erkennen können, welches Element den Fokus hat. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Menschen, die auf Tastaturen oder unterstützende Technologien angewiesen sind, in Benutzeroberflächen navigieren können, ohne ihre aktuelle Position aus den Augen zu verlieren.
WCAG 2.5.5: Zielgröße (erweitert)
WCAG 2.5.5 verlangt, dass interaktive Ziele wie Schaltflächen und Links mindestens 44×44 CSS-Pixel groß sind, damit Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen, Tremor oder eingeschränkter Geschicklichkeit Steuerelemente zuverlässig aktivieren können, ohne versehentlich benachbarte Elemente auszulösen.
WCAG 3.1.3: Ungewöhnliche Wörter
WCAG 3.1.3 verlangt, dass Websites eine Möglichkeit bereitstellen, die spezifische Definition von Wörtern oder Ausdrücken zu ermitteln, die in einer ungewöhnlichen oder eingeschränkten Weise verwendet werden, einschließlich Redewendungen und Fachjargon. Dies stellt sicher, dass Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, Nicht-Muttersprachler und Personen, die mit spezialisierter Terminologie nicht vertraut sind, den Inhalt verstehen können.
WCAG 3.1.4: Abkürzungen
WCAG 3.1.4 verlangt, dass ein Mechanismus verfügbar ist, um die ausgeschriebene Form oder Bedeutung von im Inhalt verwendeten Abkürzungen zu identifizieren. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Nutzer, die mit Abkürzungen, Akronymen oder Initialismen nicht vertraut sind, auf deren vollständige Bedeutung zugreifen können, was das Verständnis für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Nicht-Muttersprachler und Screenreader-Nutzer unterstützt.
WCAG 3.1.5: Lesestufe
WCAG 3.1.5 verlangt, dass, wenn Inhalte eine Lesefähigkeit erfordern, die über das Niveau der unteren Sekundarstufe hinausgeht, eine ergänzende Version oder Zusammenfassung auf einem einfacheren Niveau bereitgestellt wird. Dies stellt sicher, dass Nutzer mit kognitiven Beeinträchtigungen, eingeschränkter Lese- und Schreibkompetenz oder Sprachbarrieren auf die Informationen zugreifen und sie verstehen können.
WCAG 3.1.6: Aussprache
WCAG 3.1.6 verlangt, dass ein Mechanismus verfügbar ist, um die spezifische Aussprache von Wörtern zu identifizieren, deren Bedeutung ohne Kenntnis der Aussprache mehrdeutig ist. Dieses Kriterium stellt sicher, dass Nutzer, die auf Text-zu-Sprache-Technologie angewiesen sind oder auf eine ihnen unbekannte Sprache stoßen, auf die korrekte Bedeutung mehrdeutiger Inhalte zugreifen können.
WCAG 3.2.5: Änderung auf Anfrage
WCAG 3.2.5 verlangt, dass Kontextänderungen – wie Seitenwechsel, Formularübermittlungen oder Inhaltsaktualisierungen – nur durch eine ausdrückliche Benutzeraktion ausgelöst werden und nicht automatisch. Dies schützt Nutzer, die auf Screenreader, Tastaturnavigation oder kognitive Unterstützungstools angewiesen sind, vor unerwarteten Unterbrechungen ihres Nutzungserlebnisses beim Surfen.
WCAG 3.3.6: Fehlervermeidung (Alle)
WCAG 3.3.6 verlangt, dass bei jeder Webseite, die eine Nutzereingabe erfordert, Eingaben entweder rückgängig gemacht werden können, auf Fehler überprüft werden und Korrekturhinweise enthalten oder vor der endgültigen Übermittlung bestätigt werden können. Dieses AAA-Kriterium erweitert 3.3.4 auf alle Formulare – nicht nur auf rechtliche oder finanzielle – und schützt Nutzer in jeder Interaktion vor irreversiblen Fehlern.
WCAG 3.3.9: Barrierefreie Authentifizierung (Erweitert)
WCAG 3.3.9 verlangt, dass Authentifizierungsprozesse keinerlei kognitive Funktionstests beinhalten – keine Rätsel, kein Auswendiglernen und keine Abschrift –, es sei denn, eine nicht-kognitive Alternative, ein unterstützender Mechanismus oder eine objektbasierte Methode ist verfügbar. Dieses erweiterte (AAA) Kriterium beseitigt die letzten Barrieren bei der Authentifizierung für Nutzer mit kognitiven, motorischen und gedächtnisbezogenen Beeinträchtigungen.
