WCAG 1.1.1: Nicht-textueller Inhalt
WCAG 1.1.1 verlangt, dass alle Nicht-Text-Inhalte – Bilder, Symbole, Steuerelemente und Medien – eine Textalternative haben, die denselben Zweck oder dieselben Informationen vermittelt, sodass Nutzerinnen und Nutzer, die visuelle Inhalte nicht wahrnehmen können, über unterstützende Technologien wie Screenreader darauf zugreifen können.
